Stand (Kleiner Hausvater)

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Der Stand ist in der liebfeldischen Gesellschaft ein zentrales Merkmal der sozialen und poltischen Zugehörigkeit. Der Begriff hat jedoch mehrere Bedeutungen, die dringend einander geschieden zu werden haben. Ein Stand steht für

1) die Ausübung eines Gewerbes (Berufsstand)
2) die Zugehörigkeit zu einer Gruppe kraft Geburt (Geburtsstand)
3) die politische Vertretung in einer Versammlung (Reichs- und/oder Provinzialstand)

Der Begriff des Standes weist eine Nähe zum Begriff der "Korporation" auf, wenn beispielsweise eine Zunft bezeichnet wird oder auch eine mit festen Privilegien ausgestattete Gruppe wie der Adel in seiner Gesamtheit. In Beziehung zu diesen beiden Beispielen stellt der "Geburtsstand" eine Verfestigung der Zugehörigkeit dar. Die politische Standschaft steht im Ergebnis einer jahrhundertelangen Durchformung des Lehenswesens hin zu einer politischen Teilhabe der Lehensnehmer auf der ihnen übergeordneten Ebene.

Die Intellektuellen wissen und haben auch stets gewusst, dass der Geburtsstand nicht gleichsam mehrere Menschenrassen schafft. Er schöpft seine Berechtigung jedoch aus einer Imitation der zwölfgöttlichen Ordnung, indem der praiosbegnadete Herrscher, das Haupt der Derenwelt, seine göttliche Sendung delegiert.

Gemeingut ist ferner eine Scheidung zwischen den vernünftigen und den tierhaften Menschen, also eine ursprüngliche qualitative Ungleichheit, in deren Bemessung auch die Sozialisation und eine auf das Bewusstsein ausstrahlende Herkunft einbezogen werden.


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