Fundamentalgesetz (Kleiner Hausvater)

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Ein Fundamentalgesetz bzw. Staatsgrundgesetz ist eine Rechtssatzung, die zu einem historischen Zeitpunkt maßgebliche Fragen eines Staatsgebildes geregelt hat. Es tritt nicht außer Kraft, kann jedoch in Vergessenheit geraten oder - vor allem - durch neue und weitere Satzungen überlagert werden. Demgemäß unterscheidet sich die Summe mehrerer Fundamentalgesetze von einer kodifizierten Verfassung darin, dass es sich nicht um ein einzelnes und stets aktualisiertes Verfassungsdokument handelt.


Beispiel: Der "Kusliker Frieden" hat Aussagen zur aventurischen Kaiserwürde getroffen und somit den Stellenwert eines Fundamentalgesetzes. Der "Friede von Oberfels" hat diese Aussagen durchaus nicht aufgehoben, sie sehr wohl jedoch ergänzt und überlagert. Ferner könnte man die Comto-Ogman-Urkunde zur Klärung der Grundfrage anführen - und sogleich über den Stellenwert dieses Dokumentes im Rahmen der Fragestellung zu streiten beginnen.


Einige mögliche Begriffe

Urkunde - die carta
Anrufung Praios' - die invocatio Praiou
Urkundenschlussteil - das Eschatokoll
der Unterzeichner - der Signatar
das Siegel - die Petschaft
siegeln - petschieren
die Angelegenheit - das Ding, die causa
eine Sache verhandeln - dingen
Beschluss eines Herrschers - das Edikt
Beschluss einer Versammlung - der Abschied, der Schluss
Gewohnheitsrecht - der mos (Pl. die mores)
geschriebenes Recht - die lex (Pl. die leges)
Rechtsbuch - das Weistum, der Spiegel
religiös gebundener Eid - das Sakrament
schwören - eiden

die Praiosmäßigkeit der Rechtshandlung - die Praiotizität des Aktes
das Gemeinwohl - das bonum commune
Einspruch - die protestatio
Einspruch erheben - protestieren
die Revolte, der Aufstand - die Empörung

Es ist typisch für alle aventurischen Staatsgebilde, Rechtssatzungen eher aufzuhäufen, anstatt dass man sie in einem stets aktuell gehaltenen Dokument fassbar machte. Ob es sich bei einem Dokument überhaupt um eine Rechtssatzung handelt, ist zudem stark der Praxis überlassen. Das gravierendste hieraus folgende Problem ist die relative Offenheit des staatlichen Lebens.


Bedeutende Fundamentalgesetze des Horasreiches:

- Lex Imperia (Niederwerfung der abtrünnigen Klientelkönigtümer und Bildung von Dukaten sowie Grafschaften)
- Silem-Horas-Edikt (Abgrenzung und Schutz der Zwölfgötter und ihrer Kulte)
- Comto-Ogman-Urkunde (Feststellung einer Abkunft des Hauses Firdayon von den Horaskaisern)
- Ius Concordia (Trennung von weltlicher und geistlicher Macht)
- Baliiri-Schwur (Erklärung der Unabhängigkeit und einer künftigen Reichsordnung)
- Kusliker Frieden (Bestätigung des Königreichs Yaquirien bei Wahrung der raulschen Kaiserwürde)
- Carta Khadaniensis (Privilegienordnung)
- Ordinatio Khadani (Lehensreform)
- Pakt von A'Layis Hiphon (Grundlage der Personalunion mit dem Seekönigreich)
- Horasproklamation (Erneuerung bzw. Anspruch der aventurischen Kaiserwürde)
- Friede von Oberfels (Bestätigung des Horaskaisertums)


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