Elite (Kleiner Hausvater)

From Freigonfalonierat

Szene auf einem Herrensitz, dahinter eine Wappenschau in den kostbaren Fenstern

Die Elite der horasischen Gesellschaft hat mehrere historische Schichten ...

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Contents

Elitenbildung

Adelige und Popolanen

Der Uradel ist in seinen güldenländischen oder voraventurischen Ursprüngen aus der Anführerschaft von Volksstämmen hervorgegangen. In Form von Häuptlingen oder Stammeskönigen bildete er zu fernvergangener Zeit die Oberschicht. In der horasischen Tradition gibt es einen solchen Uradel nicht - oder doch beinahe nicht. Eine Ausnahme mögen jene Geschlechter darstellen, die über das so genannte Königsheil verfügen und somit ihre Abstammung von Horas selbst herschreiben. Auch Horas kann jedoch nur als eine Art "Stammeskönig" angesehen werden, weil er ein güldenländischer Dienstmann war. Für ihn sollte man eher die Figur eines Gründerheros bemühen und seine Rolle als "Urpatriarch" würdigen.
Das Bedürfnis nach einem Bezug zum Uradel oder zum Gründerheros und dem ihn begleitenden Reichsgründungsmythos wird erkennbar, sobald man einen Blick auf die genealogischen Konstrukte jüngerer Adelshäuser wirft. So verrät der Nachweis eines hohen Alters oder gar einer hohen Abkunft das Bedürfnis nach Legitimierung des eigenen Standes.


Eine Burg uralten Herkommens auf stolzer Höhe

Aller weiterer Adel ist aus Dienstleuten hervorgegangen, also Ministerialenadel. Dies trifft auf Herzöge und Grafen ebenso zu wie auf die Schicht der Barone und Ritter. So wurde seitens des Königs zu einem historischen Zeitpunkt ein Amt oder eine Aufgabe zur Ausübung überlassen, bis sich eine Familie in ihrer Generationenfolge gleichsam eingenistet hat. Dies betrifft vor allem den Bereich der Reichsverwaltung, also die Erstreckung über Territorien und dazugehörigen Landbesitz. Die Schaffung genau festgelegter oder gar erblicher Würden im Sinne eines Standes entspricht hierbei einer Formalisierung - und Verfestigung der Elite.
In einem nächsten Schritt kann sich die Adelsgesellschaft von ihren kulturellen Ursprüngen entfernen, die gegebenen Formen jedoch wahren. So war der Ritter oder Cavaliere ursprünglich ein berittener Gefolgsmann, dem man zur Alimentierung und zur Sicherstellung seiner Ausrüstung etwas Land überlassen hatte. Heute könnte sich eine Familie auch in einem Stadtamt etablieren und nach einigen Generationen den Titel eines Cavaliere verliehen bekommen, ohne jemals der berittenen Streitmacht alter Zeit angehört zu haben.


Hauptversammlungsaal der Dorén-Halle in Shenilo mit den Wappen der herrschenden Familien

Das städtische Patriziat ist aus dem Stande der nichtadligen Dienstleute, Kaufleute und Geldleiher hervorgegangen. Dem Prozess des Aufstiegs zum Landadel ähnlich, wurden Privilegien, wie die Münzprägung, vom adligen Stadtherren einem Dienstmann übertragen, in dessen Familie dieses schließlich blieb. Durch die Ausübung des Privileges und dem Handel damit erarbeiteten sich die Patrizierfamilien große Vermögen. Nicht mit der alten Adelskultur verbunden, kann es jedoch gleichfalls in den Adelsstand aufrücken. Der Vorgang ist dabei dem einer Etablierung in einem Stadtamt vergleichbar - oder durch eine schlichte Geldgabe auch gänzlich von den alten Formen abgekoppelt. Dass die Verwaltung und der Besitz von Land an sich noch Ausstrahlungskraft hat, zeigt sich jedoch immerhin an einigen Bestrebungen, den angehäuften Reichtum in Ländereien umzuwandeln. Sie bieten im Gegensatz zu den Möglichkeiten der Kauffahrtei sichere und beständige Einnahmen, sind also eine gegenüber Geschäftseinbrüchen unempfindliche Quelle. Daneben sehen viele Patrizier auch das Standesideal des Adels für verbindlich an.


Die Betrachtung zeigt, dass, ausgehend von Uradel, die Entstehung von Sekundäreliten im Gang der Geschichte liegt. Dabei seien alle genannten Aspekte als Vereinfachung vorgestellt, denn ein Blick auf die Genealogien der Familien und Häuser würde sogleich verraten, dass ein Ursprung im Ministerialenadel und Großgrundbesitz, im Ritterstand, in städtischen Ämtern oder aber in der Kaufmannschaft in vielen Fällen nicht punktgenau ausfindig gemacht werden kann. Beispielsweise kann zu fernvergangener Zeit die Nebenlinie einer Kaufmannsfamilie in den Stand der berittenen Gefolgsleute des Königs aufgenommen und belehnt worden sein, - ohne zwingend den Heiratskreis des Kaufmannsstandes zu verlassen. Hinzu tritt auch später die immer wieder fortschreitende Aufnahme der Sekundäreliten in den Kreis der Etablierten, indem die Aufsteiger durch den Travienbund erfasst werden. Zu betonen ist auch eine Etabliertheit des Patriziats aufgrund der im Lieblichen Feld seit jeher sehr ausgeprägten Stadtkultur. Lebte man hingegen in Weiden, so wäre von einer äußerst stabilen Elite an wenigen isolierten Punkten des weiten Landes zu sprechen.
Ein großer Teil der Elite hat auch ohne familiäre Bande und bei einem in Nuancen abweichenden Standesideal einen gewissen Herrschaftskonsens. So gilt es zumeist als unschicklich, die Unterschicht gegen die Besitzenden aufzuhetzen oder durch populäre Politik den Kreis und die Macht der Elite nach unten zu öffnen. Mit Blick auf Aufsteigerfamilien hat dies oftmals zur Folge, dass sie erst nach einigen Generationen als Teil der politischen und sozialen Führungsschicht anerkannt werden. Ebenso haben vorausschauende Geschlechter immer auch frühzeitig Aufsteigerfamilien an sich gebunden, um Unruhen vorzubeugen, wie sie insbesondere für die soziale Dynamik der Städte charakteristisch sind. Dennoch sei im Abschluss gesagt: Die liebfeldische Elite ist vergleichsweise stabil - und ein Aufstieg erfordert Generationen, nicht nur wenige Jahre. Daher ist auch der Griff nach der Macht in aller Regel nicht mit revolutionären Situationen verbunden - jedenfalls nicht im Sinne eines Umsturzes aller Werte und allen Herkommens.

Geistlichkeit

Porticus eines Klosters

Die Rolle der Zwölfgöttlichen Geistlichkeit ist die der Vermittlung zwischen Mensch und Gottheit. Vor diesem Hintergrund entsprach ihre Zusammensetzung im Ursprung einer Bildungselite. Inwieweit sie durch die Herausbildung des Adels in die weltliche Elite einbezogen wurde, eröffnet ihre historische Perspektive. So ist die Kontrolle des Kultus gegenüber dem gemeinen Volk ein Herrschaftsinstrument, dessen Wert nicht hoch genug veranschlagt werden kann. Aus schlechten Erfahrungen heraus - und zwar in Extremen gedacht - sind daher die weltliche und die geistliche Gewalt in der horasischen Gesellschaft formell getrennt. Auch soll nicht verschwiegen sein, dass mit der Frage nach einer Herrschaftselite nicht jede Gottheit anzusprechen ist. Und dennoch: In der kulturellen Praxis werden einige Kulte von den Eliten vereinnahmt. Rein materiell werden viele Klöster als Versorgungsstätte nachgeborener Kinder genutzt ("Hospiz des Adels").

Ein Efferd-Tempel

Nichtsdestotrotz bieten die zwölfgöttlichen Kirchen abseits geburtsständischen Denkens eine glückliche Gelegenheit für einen Aufstieg in die Elite. So haben nicht wenige Kaufherrenfamilien schon nachgeborene Kinder mit ihren Geldmitteln in der kirchlichen Laufbahn gestützt und sakrale Einrichtungen durch Stiftungen in ihr Interesse gezogen. Ebenso ist denkbar, klientelisierte Familien in den Kirchen zu fördern und deren Vertreter in der Geistlichkeit sodann als politische Kreatur zu verwenden.

Magierschaft

In kaum einem Reich Aventuriens sind die Gildenmagier so geachtet wie im Lieblichen Feld. Nach ihrem Akadamieabschluss erhalten sie meist von den Städten ein Bürgerrecht und im Gegensatz zum restlichen Aventurien stehen ihnen auch weltliche Ämter generell frei. Da das Garether Pamphlet hier keine Gültigkeit hat, ist es zudem auch einem Gildenmagier uneingeschränkt möglich Ländereien zu besitzen und zu verwalten. Zudem untersteht ein Gildenmagier außer bei Bagatelldelikten nie ausschließlich der weltlichen Gerichtsbarkeit, seine Gilde muss immer informiert werden, bei sämtlichen durch Magier verursachten Kapitalverbrechen ist die Gilde zudem einzige Gerichtsinstanz. Angesichts der hohen Achtung, die die Gildenmagie im hesindeverehrenden Horasreich genießt, nimmt es nicht wunder, dass Magiern auch der Aufstieg in die Elite des Reiches möglich ist. So sind mitunter auch Magier für treue Dienste zum Beispiel als Hofmagier der Firdayons in den Adel aufgestiegen, ohne dass diese Ursprünge heute noch von signifikanter Bedeutung wären. Generell sind die Abgänger liebfeldischer Magierakademien im Horasreich jedoch mindestens ebenso angesehen wie die Geweihtenschaft und die Magister und Spektabilitäten der Akademien sind qua Amt Teil der Oberschicht. Aufgrund der hohen "Akademiedichte" im Horasreich und wegen der starken Position der Hesinde-Kirche - nicht verschwiegen werden sollte auch die liberalisierten Ansichten des praiotischen Prinzipismus - wird die Mehrzahl der magisch begabten Kinder, auch als soche identifiziert und entsprechend ausgebildet. Der Wettbewerb innerhalb der Gildenmagie ist deshalb so groß, dass man davon sprechen kann, dass ein liebfeldischer Magier seinen gesellschaftlichen Aufstieg eher seinen eigenen Leistungen als seinem Geburtsstand verdankt. Dennoch genießen Abgänger verschiedener Akademien nicht immer das gleiche Ansehen; So gelten die Abgänger der Halle der Antimagie zu Kuslik für den Dienst als Hofmagier des Adels prädestiniert, während die Grangorer Illusionisten eher den Ruf verarmter Scharlatane "genießen". Es gibt nur wenige Fälle, in denen ganze Familien ihr Ansehen ausschließlich ihren Errungenschaften auf magischem Gebiet verdanken. So erlangten das Haus Andima und die Familie Menaris ihre Stellung durch den Dienst für eine Adelsdynastie, während die Familie Gilindor sich durch Leistungen auf arkanem Gebiet innerhalb der Magierzunft eine herausragende Stellung verschafft hat, die auch auf ihr weltliches Ansehen ausstrahlt.

Soziales Alter

Adelsgeschlechter

Ein verfallener Edlensitz

Wie die Ausführungen zur Elitenbildung gezeigt haben, schichtet sich der Adel. Dabei mag man weitere Betrachtungen anstellen, ab welchem Zeitpunkt eine Familie in der Elite vertreten war. Dieses soziale Alter ist freilich schwer zu bestimmen, denn neben dem Zufall der Überlieferung drängen sich etwa genealogische Konstrukte in die Betrachtung, das Bedürfnis nach Alter und nach einer Nähe zu den Reichsgründungsmythen der alten und der neuen Zeit. Außerdem muss der Zeitpunkt der Nobilitierung nicht den Anbeginn einer Zugehörigkeit zur Elite markieren - was sogar unwahrscheinlich sein dürfte -, sondern kann auch für den "Ritterschlag" der gehobenen Ministerialität oder für den Endpunkt eines längeren Aufstiegs in den Spitzen des Bürgertums stehen. Kurz gesagt: Betrachtungen zum sozialen Alter können nur approximativ sein und einen Eindruck verschaffen. Immerhin aber sollten sie die Brüche in den Haupt- und Staatsbegebenheiten widerspiegeln, die durch Herrschaftswechsel Edlenschübe hervorgebracht haben. Ex negativo hinterfragt, wird hierin auch die Geschichte der Verlierer erkennbar, denn ohne Zweifel wäre die Geschichte des Adels umfangreicher, bezöge man die untergegangenen Geschlechter der altbosparanischen Reichsaristokratie mit ein oder das Schicksal manches garethtreuen Hauses aus der Zeit um 750 BF.


Von den Geschlechtern der Gegenwart im Adelsstand vertreten sind: (*)

9-10 % seit bosparanischer Zeit (bis 0 BF)
8-9 % seit frühgarethischer Zeit (bis 56 BF)
ca. 40 % seit der Garether Herrschaft (56 bis 751 BF)
18-19 % seit der Regierung Khadans I. (751/752-769 BF)
18-19 % seit königlich-yaquirischer Zeit (769-1010 BF)
3+ % seit der neubosparanischen Zeit (seit 1010 BF)

Popolangeschlechter

Das soziale Alter des Patriziats erstreckt sich in den Mittelstädten zumeist über die vergangenen 250 Jahre. Es lässt sich jedoch weit schwerer abgrenzen als das des Adels, weil die Urgründe einer familiären Herkunft - insbesondere die Erstnennung in öffentlichen Zusämmenhängen - hier noch weit weniger mit einer anzunehmenden ersten Bedeutsamkeit gleichzusetzen sind.

Die Treppe unterhalb eines Magistratsgebäudes

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es in älterer Zeit kein Patriziat gegeben hätte. Vielmehr können Familien durch Geschäftseinbrüche oder auch durch die Einheiratungen von bedeutenden Teilhabern wieder verschwunden sein. Einige Familien sind vom Adel absorbiert worden und führen seither einen Herkunftsnamen anstelle ihre Familiennamens, wieder andere stammen aus dem Adel und haben ihren Titel abgelegt usw. Kurz gesagt: Das soziale Alter des Patriziats ist weniger leicht zu erschließen als das des Adels. Man müsste denn die Lokalhistorie kennen, nicht nur die Reichsgeschichte.
Angemerkt sei ferner, dass manche Stadtverfassung für den Adel Ämterausschlüsse vorsieht oder einen subtileren Zugang zu bestimmten Magistraten entwickelt hat. Demgemäß haben viele mächtige Geschlechter von einer Formalisierung ihres Aufstieges abgesehen bzw. die besondere politische Qualität eines Adelstitels nicht zu würdigen gewusst und ihrem Lokalinteresse die Vorhand gegeben. Zuweilen tritt dies auch als bewusster Bürgerstolz, betonte Bodenständigkeit und als feindliche Abgrenzung gegenüber der Reichsaristokratie in Erscheinung, indem die Gleichheit der Menschen als unpolitisches Gut und die Freiheit auch unter Inkaufnahme eines etwaigen eigenen sozialen Abstiegs gepriesen werden.

"Sein Siegel macht er groß und schwere,
mit einem herrlichen Schein
der Adel kommt ihm here,
aus Al'Anfa übers Meere,
von Muskat und Mohalein"
- Spottreim aus Adelskreisen über den Aufstieg des Patriziates, um 1030 BF


Einige mögliche Begriffe

Adel - die nobiltà, die nobilezza
Geschlecht - das genus, die stirps (= der Stamm)
Geblüt - der lignaggio (= das Gehölz)
Blut - der sangue
Haus - die domus, die casa
Vorfahr (Amt) - der predecessore
Vorfahr (Abkunft) - der avo, der antenato

Herrschaft (Person) - die signoria
Herrschaft (Magistrat) - die signoria
Würde - die dignità
Würdenträger - der dignitario/ die dignitaria

(*) Anmerkung

Keine Abgaben liegen vor zu Haus d'Abbastanza, Haus ya Balash, Haus Bregelsaum, Haus Carson, Haus Cerellion, Haus Culming, Haus Falcomar di Rastino, Haus de Falcona, Haus Garén, Haus Garlischgrötz, Haus di Loriano, Haus da Malagreía, Haus ash Manek, Haus Marudret, Haus di Mezzetta, Haus ya Papilio, Haus di Scapanunzio, Haus Sirensteen, Haus ya Strozza, Haus di Therlan-Valdracánti, Haus di Tolfiano, Haus di Triforika, Haus di Walsi-Korninger, Haus di Yaladan, Haus de Maltris; ausgestorben, jedoch noch in Erinnerung, sind Haus Crasulet, Haus d'Orsofina, Haus Nupercanti, Haus Thirindar, Haus Trequerce.
Für die altbosparanische Zeit: Haus d'Auspizzi, Haus Berlînghan, Haus Firdayon, Haus Galahan, Haus di Matienna, Haus ay Oikaldiki, Haus Torrem, Haus della Turani
Für die frühgarethische Zeit Haus Aralzin, Haus Berîsac, Haus di Lionessa-Balligur, Haus Marvinko, Haus di Sansegostiano, Haus Selzin, Haus Tribêc,
Für die Garether Herrschaft: Haus di Balligur, Haus di Bellafoldi, Haus Calven-Imirandi, Haus della Camerano, Haus di Cesparo, Haus Dorén, Haus Efferdas, Haus Gabellano, Haus Hohensteyn-Corden, Haus Neethling, Haus Nervuk, Haus di Onerdi, Haus Prefudi, Haus Radoleth, Haus Romeroza, Haus di Salsavûr, Haus Schelf, Haus di Selshed, Haus Shumir, Haus Silas, Haus Streitebeck, Haus di Striazirro, Haus di Tamarasco, Haus della Tegalliani, Haus Tomrath, Haus ya Torese, Haus della Trezzi, Haus di Valese, Haus Veliris, Haus di Visterdi, Haus Weilenschein, Haus Westfar, Haus Wiesen-Osthzweyg
Für die Regierung Khadans I.: Haus Andima, Haus dell'Arbiato, Haus Aurandis, Haus da Marascenta, Haus della Gribaldi, Haus di Lambóya, Haus ya Mornicala, Haus della Pena, Haus di Piastinza, Haus ya Pirras, Haus Quendillion, Haus Ravendoza, Haus Schwarzenstamm, Haus Cindano/ Urbet-Marvinko, Haus Vistelli,
Für die königlich-yaquirische Zeit: Haus Amarinto, Haus da Brasi, Haus di Camaro, Haus ya Cantarra, Haus Dossarando, Haus de las Flores, Haus Frecoducci, Haus ai Käferion, Haus Linnrath, Haus di Malavista, Haus di Megarro, Haus da Merinal, Haus Oberfels-Phecadien, Haus di Punta, Haus di Taresellio
Für die neubosparanische Zeit: Haus la'Mandaïa, Haus Novacasa, Haus Quent, Haus ya Ranfaran
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