Stadt (Kleiner Hausvater)

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Straßenzeile in einer Stadt

Eine Stadt ist eine menschliche Siedlung von bestimmter Größe. Städte gelten in aller Regel als Korporation, haben hierin jedoch untereinander keinen einheitlichen Rechtsstatus. Dennoch gilt es - Durchbrechungen und Abstufungen in der Realität zum Trotze - zu unterscheiden:

1) die unfreie Stadt (oppidum)
2) die freie Stadt (civitas)

Die unfreie Stadt hat einen Stadtherrn, der noch unmittelbar als Souveränitätsträger auftritt. Die freie Stadt ist als Korporation selbst Souverän bzw. hat ihre Souveränität vom Reich oder von einem Landesherrn überlassen bekommen. Der Unterschied kann in der Praxis jedoch geringfügig sein, zumal auch ein Stadtherr fast immer im Interesse der lokalen Elite agiert wie auch ein einzelnes Haus in dieser Elite hervorragen und eine faktische Stadtherrschaft behaupten kann. Vor allem sei hervorgehoben, dass eine Stadt immer gewissermaßen auch eine Republik ist. Die Frage stellt sich, ob sie als Republik über sich einen Oberherrn hat und inwieweit seine Oberherrschaft sich bemerkbar macht.
Trotz rechtlicher Unterschiede ist das Machtgefüge einer Stadt im Vergleich zu Lehensstrukturen sehr dynamisch, denn wegen der fehlenden Verrechtlichung von Gefolgschaften und Pflichten tritt die Herrschaftstechnik der Patronage als ein nicht formalisierter Weg zur Machtgewinnung verstärkt in Erscheinung. Daher wird immer wieder von bürgerkriegshaften Zuständen berichtet, wenn verfeindete oder konkurrierende Patriziergeschlechter einander die Macht streitig machen.


(> aventurischer Text)


Einige mögliche Begriffe

Stadt (unfrei) - das oppidum (Pl. -a)
Stadt (frei) - die civitas (Pl. -tates)
Stadtdrittel, - viertel usw. - das terziere, quartiere, quintiere, sestiere
Markt - der mercato
Platz - die piazza, der piazzale
Stadtmauern - die mura (Pl.)
Stadtbewohner, Bürger - der cittadino, die cittadina
(nahes) Umland - der distretto
(weiteres) Umland - der comitatus (Pl. -us), der contado
Umwohner - der contadino, die contadina (daraus: der "Bauer")

Das Bürgerrecht einer Stadt ist in aller Regel von einer Anerkennung und Zuerteilung abhängig, - womit die Bürger einer Stadt vornehmlich als Gruppe gekennzeichnet sind. Die Zuerteilung ist jedoch in einem nächsten Schritt maßgeblich an einen Wohnsitz innerhalb des Mauerbezirks gebunden. Einen Sonderstatus kann es für Personen geben, die nicht an die zwölfgöttlichen Kulte gebunden sind. Erwähnt sei auch der Status eines Pfahlbürgers im Umland. Er wird zusätzlich anerkannt oder füllt gar die Rolle eines Wehrbauern aus. Nur im übertragenen und abwertenden Sinne wird auch von "geistigen Pfahlbürgern" gesprochen.


Abschließend sei zur Stadt vermerkt, dass sie für ihre Bürgerschaft oder auch für das Umland oftmals einen sakralen Mittelpunkt bildet. So wirken Tempel und Stadtpatron auf die Bildung einer Gefolgschaft hin. Dabei sieht sich die Stadt selbst nicht selten in einer Nachfolge Bosparans und somit als Teil des zwölfgöttlichen Heilsplans.


Siehe auch:

- Landstadt (Stadt mit Stadtherrlichkeit auf der Ebene eines Signors)
- Liste der Städte und Dörfer


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