Ständesouveränität (Kleiner Hausvater)

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Die Theorie der Ständesouveränität ist eine Republikanismustheorie, deren Konsequenz eine Wahlmonarchie ist. Sie geht davon aus, das menschliche Gemeinwesen gehe auf kleine Zusammenschlüsse zurück, die, mehr und mehr vereint, in der Reichsspitze gipfelten. Eine von der Krone ausgehende Souveränität ist nach dieser Theorie nicht denkbar.


Im Beginn der menschlichen Gesellschaft, so diese Anschauung, steht die Familie mit ihrem Oberhaupt. Aus ihr gehe im Zusammenschluss die Gemeinde hervor, deren Vorstand von Gnaden der Familienhäupter regiere und von ihnen also Souveränität verliehen bekomme. Setzt man diesen Gedanken fort, so entstehen immer größere Gemeinwesen von Gnaden ihrer Bestandteile, bis von einem Fürstentum zu sprechen sei. Die Fürsten wiederum, die Reichsstände, bildeten die gebündelten Souveränitäten, aus deren Wahlentscheidung das Reichsoberhaupt hervorzugehen habe. Folglich, so die Theorie der Ständesouveränität, ist die umgekehrte Überlegung, die Souveränität gehe vom Reichsoberhaupt aus und werde delegiert, naturwidrig.


Die Theorie der Ständesouveränität wurde zur Zeit Amenes der Großen entwickelt, als die Reichsspitze politisch dominierend wurde. Seit dem Horasischen Thronfolgekrieg wird sie vornehmlich von Kreisen propagiert, die mit dem gedanklichen Konstrukt der Ständesouveränität die Prärogativen der Krone an sich ziehen wollen.


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