Korporation (Kleiner Hausvater)
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Eine Korporation bzw. Körperschaft oder auch università ist eine juristische Person. Sie kann Rechte und Privilegien tragen - und zwar in vollendeter Analogie zu einem rechtsfähigen Individuum, also etwa in Analogie zum Vorstand eines Hausverbandes oder Herrschers. Eine Ausnahme bildet selbstverständlich eine Beziehung wie ein Travienbund. In politischen Zusammenhängen kann eine Korporation auch als Lehensnehmerin und selbst als Lehensgeberin auftreten, Privilegien besitzen, vergeben etc.
- Beispiele für Korporationen sind:
- - Städte
- - Kirchen
- - Klöster
- - Zünfte
- - Orden
- - Handelsgesellschaften
- - der Adel in seiner Gesamtheit
- - die Geistlichkeit in ihrer Gesamtheit
- - der Cron-Convent oder auch Provinziallandtage
- - usw.
Die der Korporation beitretende Partei muss wiederum nicht zwingend ein Individuum sein. Es kann sich auch um eine kleinere Korporation handeln. Auf diesem Wege entstehen etwa Städtebünde. Der Übergang zwischen einer Körperschaft und einer staatlichen Institution ist fließend - und entspricht lediglich einer Formalisierung. Nach Auffassungen, die den Herrscher und das Reich rechtlich zu separieren gedenken, ist schließlich sogar das Reich selbst eine Korporation.
Souveränität | Ständesouveränität | Korporation
Hausgesetz | Fundamentalgesetz | Stand | Travienbund | Hausverband | Sippenverband | Patronage
Hof | Kloster | Dorf | Marktort | Stadt | Metropole