Hausverband (Kleiner Hausvater)

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Ein '''Hausverband''' ist die Gesamtheit einer Familie unter Hinzuziehung ihres Hausstandes, nämlich des Gesindes, von Einrichtungen und etwaigem Landbesitz oder weiteren Gütern. Sein Oberhaupt ist ein männlicher '''Patriarch''' oder eine weibliche '''Matriarchin''', die zu den übrigen Mitgliedern des Verbandes - und zwar unabhängig von etwaiger Verwandtschaft - in einer Beziehung elterlicher Autorität stehen. Nur das Oberhaupt eines Hausverbandes ist rechtsfähig, was in Almada besonders erkennbar wird im Begriff des '''[[Souveränität|Soberans]]'''. Dieser Sachverhalt kann ganz konkret im Alltag in Erscheinung treten, aber auch in weiterer Beziehung herrschaftlich und politisch.
Ein '''Hausverband''' ist die Gesamtheit einer Familie unter Hinzuziehung ihres Hausstandes, nämlich des Gesindes, von Einrichtungen und etwaigem Landbesitz oder weiteren Gütern. Sein Oberhaupt ist ein männlicher '''Patriarch''' oder eine weibliche '''Matriarchin''', die zu den übrigen Mitgliedern des Verbandes - und zwar unabhängig von etwaiger Verwandtschaft - in einer Beziehung elterlicher Autorität stehen. Nur das Oberhaupt eines Hausverbandes ist rechtsfähig, was in Almada besonders erkennbar wird im Begriff des '''[[Souveränität|Soberans]]'''. Dieser Sachverhalt kann ganz konkret im Alltag in Erscheinung treten, aber auch in weiterer Beziehung herrschaftlich und politisch.
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Current revision as of 17:36, 21 February 2010

Ein Hausverband ist die Gesamtheit einer Familie unter Hinzuziehung ihres Hausstandes, nämlich des Gesindes, von Einrichtungen und etwaigem Landbesitz oder weiteren Gütern. Sein Oberhaupt ist ein männlicher Patriarch oder eine weibliche Matriarchin, die zu den übrigen Mitgliedern des Verbandes - und zwar unabhängig von etwaiger Verwandtschaft - in einer Beziehung elterlicher Autorität stehen. Nur das Oberhaupt eines Hausverbandes ist rechtsfähig, was in Almada besonders erkennbar wird im Begriff des Soberans. Dieser Sachverhalt kann ganz konkret im Alltag in Erscheinung treten, aber auch in weiterer Beziehung herrschaftlich und politisch.


In aller Alltäglichkeit ist der Hausverband die Gewähr für das Überleben der Einzelperson - und zwar des Herrn wie auch des Knechtes. In erweiterter Form wohnt diese Wechselbeziehung auch der Patronage inne, also der Ausdehnung der Hausvaterschaft auf den Schutz weiterer Personen, die nicht unter einem unmittelbaren Gebot stehen. Ferner sei angemerkt, dass der Hausverband seinem Prinzip nach die gesamte Gesellschaft erschließt und nur wenig Raum für Individualismus lässt. Eine Ausnahme bilden nur reisige Personen wie etwa Spielleute oder umherziehende Asoziale, die von den Mächtigen für die Verrichtung gewisser Aufgaben spontan angeheuert werden.


Das Reich als solches lässt sich - in dieser Lesart! - als Hausverband des Herrschers deuten. Ihm ordnen sich weitere Hausverbände unter - und zwar in Abhängigkeitsbeziehungen vom Herzogshof bis hinab zum Bauernhof. In dieser ursprünglichen Anlage handelt es sich um einen Personenverbandsstaat, der seinen Zusammenhalt in einer Wechselbeziehung von Gehorsam, Versorgung und Schutz findet. Die Entwicklung von Institutionen und Verrechtlichungen entspricht erst einem nächsten Schritt.

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