Volksrepublik (De re publica libri XII)

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Eine Volksrepublik (*) ist ein Gemeinwesen, in dem der größte Teil einer Bürgerschaft regelmäßig direkt oder indirekt das Staatsoberhaupt wählt und auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen kann. Dabei erteilt das Volk als Summe der Individuen "von unten nach oben" die Souveränität zu, so dass das Staatsoberhaupt im Rahmen eines Herrschaftsvertrages die Macht ausübt.

Ein Beispiel für eine dauerhaft bestehende und reine Volksrepublik existiert nicht. Am ehesten mit einer stabilen Volksrepublik vergleichbar ist der politische Mikrokosmos des Dorfes: Die räumliche Nähe der Menschen begünstigt eine dauerhafte und breite Teilhabe an der Willensbildung.

Die größere Volksrepublik an sich mündet nach einer Gesetzlichkeit des menschlichen Lebens in die Despotie eines Parteiführers. (**) Je mehr sich das Staatsgebiet ausdehnt, desto wahrscheinlicher wird der Übergang zur Herrschaft einer Versammlung führender Häupter (Adelsrepublik) oder zu einer Monarchie.


Vor- und Nachteile

Die Vorteile einer Volksrepublik sind

- die breite Identifikation der Menschen mit ihrem Gemeinwesen
- Aufstiegsmöglichkeiten jenseits einer verfestigten Elite
- die Abwählbarkeit eines minder befähigten Staatsoberhauptes
- die Möglichkeit, sich dem Sog dynastiepolitisch bedingter äußerer Kriege zu entziehen


Die Nachteile einer Volksrepublik sind

- die eintretende Verderbnis des Volkes angesichts zu machender Wahlversprechen
- eine Gefährdung des persönlichen Eigentums durch elitenfeindliche Strömungen
- eine Benachteiligung der Tüchtigen, weil sie keine Hervorhebung erfahren können
- Destabilität und Diskontinuität in jeder Hinsicht

Eine Mischverfassung versucht die Vorteile dieser Staatsform aufzugreifen und die Nachteile abzulindern.


"..." - aventurischer Text

Abgrenzungen

Die Volksrepublik unterscheidet sich von der Adelsrepublik durch

- ein sehr viel breiteres Staatsvolk


Die Volksrepublik unterscheidet sich von einer Anarchie durch

- vorübergehende Staatlichkeit


(*) Nach Montesquieu, Über den Geist der Gesetze, Frankreich 1. Hälfte 18. Jhd.
(**) Wobei - um dies vorsichtshalber klarzustellen - die Bundesrepublik Deutschland zwar eine Volksrepublik ist, deren Schwächen jedoch durch bestimmte Institutionen auszugleichen weiß: 1) durch politische Parteien, die dem sachlichen Anliegen nach als Institution die Rolle erfüllen, die ehedem von den Häuptern der Elite erfüllt wurde; 2) das Prinzip der repräsentativen Demokratie anstelle imperativer Mandate, so dass das Volk von der täglichen politischen Willensbildung vergleichsweise abgekoppelt ist; 3) eine Gewaltenteilung beispielsweise zwischen Bund und Ländern, die sachlich an die Stelle des Ständerepublikanismus tritt; 4) usw.

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