Despotie (De re publica libri XII)

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Eine Despotie (*) ist die gesetzlich nicht abgesicherte und nicht kontrollierbare Herrschaft eines Patriarchen oder einer Matriarchin. In der Despotie ist der Staat der Hausverband des Herrschers, so dass er als dessen Oberhaupt alleinig das Staatsvolk bildet. Politische Teilhabe erfolgt in der Despotie nur durch die vorübergehende Zuerteilung von Aufgaben, ohne dass dies gesetzlich fundiert wäre. Kennzeichnend für die Despotie ist zudem die Figur des Wesirs oder auch des Ersten Ministers, der aus dem Schatten des Herrschers heraus die Geschicke lenkt und eigenständige Rührungen der Elite unterdrückt.


Als Beispiel für eine Despotie gilt vielerorts das Kalifat, innerhalb des Horasreichs aber auch das Despotat von Despiona und historisch das Bosparanische Reich.


Viele gemäßigte Monarchien sind in ihrem historischen Ausgangspunkt Despotien gewesen. Denkbar ist jedoch auch der Weg eines Volksführers hin zu einem Despoten, der aufgrund der revolutionären Situation keine konsolidierte Staatlichkeit mehr vorfindet. Nicht zuletzt kann auch eine Monarchie eine Entwicklung zurück zur Despotie nehmen, indem beispielsweise wie unter Amene-Horas die Mitsprache der Ständeversammlung zurückgedrängt wird und sich somit eine absolute Monarchie abzeichnet. Die absolute Monarchie ist ein Synonym für die Despotie.


Vor- und Nachteile

Die Vorteile einer Despotie sind

- ein nach Innen und Außen gänzlich unangefochten schaltendes Subjekt
- die Möglichkeit, Amtsträger willkürlich auszutauschen
- die Option auf eine Territorialstaatsbildung, weil sich unterhalb des Despoten keine staatlichen Strukturen verselbständigen

Die Nachteile einer Despotie sind

- die allgemeine Bedrückung eines servilen Volkes und fehlender fruchtbarer Ehrgeiz
- die Notwendigkeit, Amtsträger willkürlich auszutauschen, um deren Aufbegehren zu verhindern. Hieraus folgt auch die Unfähigkeit, Verdienst zu würdigen, ohne den Anspruch auf die Alleinherrschaft aufzugeben. Hieraus wiederum folgt eine erhöhte, insbesondere von dem in seinem Amt gleichfalls gefährdeten Wesir ausgehende Gefahr von Mordanschlägen auf die Person des Herrschers
- regelmäßiger Verwandtenmord und Thronfolgekriege


"Eindeutig abzuweisen ist die Behauptung, der Despot führe ein Volk dauerhaft zur Ordnung. Ob dies zwar oft im Umfeld von Despoten behauptet wird, um entsprechendes Verhalten zu rechtfertigen, liegt ein Trugschluss vor: Der Despot mag selbst glauben, durch starkes und sittenstrenges Auftreten die Tugend des Volkes zu stärken. Vielmehr jedoch zieht er nicht die besten Elemente des Volkes an, sondern lediglich die besten Heuchler. Selbst wenn er selbst redliche Ziele verfolgt, wird doch in seinem Schatten die Korruption sich austoben. Unter keiner anderen Staatsform kommt das Problem der "Kamarilla" zu ähnlich fataler Ausprägung, und unter keiner anderen Staatsform toben sich die Helfershelfer eines um die Macht ringenden Oberhaupts so sehr auf Kosten der redlichen Elemente des Volkes aus. Es ist also auch eine Gesetzmäßigkeit, dass eine Despotie entweder einem Anschlag eines Thronrivalen oder einer Verschwörung der Besten des Volkes oder einem Volksaufstand früher oder später zutreibt. Daher auch ist das Wesen der Despotie selbst unhorasisch und allenfalls auf unterwürfige Tulamiden anzuwenden. Doch halt: Selbst aus dem Tulamidenlande dringt die Mär abscheulicher Blutstürzungen und Palastunruhen heran.
Verteidiger der Despotie behaupten, selbst ein blutsaufender Oger auf dem Thron sei nicht so schlimm wie die Rondra civilis (= der Bürgerkrieg), die ungleich mehr Leiber auf den Straßen und Plätzen dahinraffe. Man müsste es denn vom Volkscharakter abhängig machen, ob eine Despotie erstrebenswert ist. Manches Volk, kaum befreit, zerfleischt sich selbst, wenn nicht ein neuer Oger den Thron besteigt."

Abgrenzungen

Die Despotie unterscheidet sich von der Monarchie durch

- eine vollständige Identität von Herrscher und Reich
- Willkürlichkeit aller staatlicher Handlungen
- eine ungeregelte Thronfolge oder eine Absicherung des Erstgeborenenrechts beispielsweise durch die Ermordung konkurrierender Verwandter


(*) Nach Montesquieu, Über den Geist der Gesetze, Frankreich 1. Hälfte 18. Jhd.

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