Monarchie (De re publica libri XII)

From Freigonfalonierat

Eine Monarchie (*) ist die legitime Herrschaft einer Einzelperson auf der Grundlage von Fundamentalgesetzen und unter Beteiligung einer durch den Monarchen legitimierten Gruppe von Gefolgsleuten. Grundsätzlich leitet sich die Macht von Einrichtungen, die den Monarchen beschränken, rechtlich aus dessen Souveränität ab, so dass "von oben nach unten" die Herrschgewalt delegiert wird.
Eine Monarchie kann die Erbmonarchie einer Dynastie nach einem Erbfolgegesetz sein oder eine Wahlmonarchie. Eine Abstufung zwischen beiden Formen ergibt sich, wenn nach dem Tod des Königs die Auswahl des Nachfolgers auf die Vertreter von dessen Familie beschränkt oder nur vorgenommen wird, wenn die herrschende Linie erloschen ist. Im Falle einer Königswahl wird die Souveränität "von unten nach oben" im Rahmen eines Herrschaftsvertrages dauerhaft überlassen, so dass sie im nächsten Schritt wieder "von oben nach unten" delegiert werden kann. Allerdings widerstrebt diese Denkfigur der Annahme einer göttlichen Legitimation, die zumindest zusätzlich oder dem Wahlakt immanent angenommen wird.


Ein Beispiel für eine Monarchie im Maßstab eines Reiches ist das Königreich Yaquiria, dessen Ständeversammlung im Cron-Convent zusammentritt. Ein Beispiel für eine Monarchie in kleinem Maßstab - also unter den Gliedern des Reiches - ist der Freigonfalonierat bei Sikram.


Monarchien sind historisch zumeist ehemalige Despotien, deren Herrscher eine etablierte oder rebellische Elite an der Macht teilhaben lassen mussten. Ebenso ist der Weg von einer Adelsrepublik zu einer Monarchie denkbar, indem sich eine Familie als führend durchgesetzt hat und ihren Status absichern konnte. Allgemein neigen mittelgroße Staatsgebilde der monarchischen Staatsform zu.


Vor- und Nachteile

Die Vorteile einer Monarchie sind

- im Inneren ein einigendes Band des Friedens über den Parteien
- im Äußeren geregelte Beziehungen über ein unzweifelhaft befugtes Subjekt
- Kontinuität in jeder Beziehung


Die Nachteile einer Monarchie sind

- eine geringe Entfaltung nutzbringenden Ehrgeizes, weil die Identifikation mit dem Gemeinwesen nur über den Herrscher erfolgt, falls es keine diesen Mangel abschwächenden Einrichtungen gibt
- inbesondere bei Flächenstaaten Schwierigkeiten im Umgang mit eigenwilligen Gefolgsleuten, sobald sich deren Verband verfestigt hat
- geringe Eingriffsmöglichkeiten für den Fall eines minder befähigten Herrschers, falls seine Prärogativen nicht kontrollierbar sind


Eine Mischverfassung versucht die Vorteile dieser Staatsform aufzugreifen und die Nachteile abzulindern. Dabei zeigt eine Monarchie als abgelinderte Despotie bereits den Ansatz zu einer Mischverfassung, weil sie die Elite fest einbindet.


"Sämtliche Nachteile einer Despotie, wenngleich in abgeschwächter Form, hat auch die Monarchie. Was sie unterscheidet, ist jedoch der Schutz des gemeinen Wesens durch den Standpunkt der Legitimität. Man denke an die Thronfolge: In der Despotie herrscht der Usurpator mit nicht geringerem Recht als sein Vorgänger. In der Monarchie hingegen hat jeder Gefolgsmann des gestürzten Königs das Recht auf Untreue - und er wird es sich bei entsprechender Gelegenheit suchen -, so dass dem Thronräuber kein Halt geboten ist. Ferner mag er mit einem Königsmord eine Person ausgelöscht haben, nicht aber die Dynastie. Also kann das Gemeinwesen auch nach üblen Anschlägen wieder zu seiner Ruhe und Ordnung zurückkehren. Ferner schaltet der Monarch in Übereinkunft mit seiner Gefolgschaft, die ihre Partikularanliegen vortragen und durchsetzen kann, weil ihr neben dem Herrscher ein Platz eingeräumt worden ist. Dies alles ist in der Despotie nicht der Fall.
Eine wesentliche Schwäche im Vergleich zur Republik ist im Folgenreichtum eines schwachen Herrschers gegeben. Er wird zur Kreatur einer Partei und wandelt also seine besondere Autorität zum Schaden des Gemeinwesens, weil sein Herrscheramt noch höher steht und dauerhafter ist als das eines gewählten Oberhaupts. Gleichwohl kann er - oder doch wenigstens sein Nachfolger - durch eine Entlassung von Amtsträgern die Ordnung noch eher wiederherstellen als in einer Republik, wo eine geschlossene Faktion sich an der Macht festbeißen kann. Die Frage ist also: Was ist leichter heilbar, der Schaden eines minder fähigen und dauerhaften Oberhauptes oder der Schaden einer sich aus vielen Häuptern stets erneuernden Gruppierung? Die Entscheidung sollte einer gut eingerichteten Mischverfassung zur Beantwortung überlassen werden. Sie kann eine Monarchie bessern und auch eine Republik."


Abgrenzungen

Die Monarchie unterscheidet sich von der Despotie durch

- eine stärkere Unterscheidung zwischen dem Herrscher und dem Reich
- Gesetze, die die Grundlage von Herrschaftshandlungen bilden
- eine geregelte Thronfolge
- eine Ausweitung des Staatsvolkes über die Person des Herrschers hinaus auf seine Gefolgschaft
- die Stabilität des Gefolgschaftsverbandes und die Sicherheit der Gefolgsleute in dem jeweils anvertrauten Amt


Die Monarchie unterscheidet sich von der Adelsrepublik durch

- den lebenszeitlichen Anspruch des Monarchen auf sein Amt
- den erblichen Anspruch einer Dynastie auf das Herrscheramt im Falle einer Erbmonarchie


(*) Nach Montesquieu, Über den Geist der Gesetze, Frankreich 1. Hälfte 18. Jhd.

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