Mischverfassung (De re publica libri XII)

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Die Theorie der Mischverfassung steht für eine Teilung staatlicher Macht zwischen Monarchie, Aristokratie und Volk. Sie strebt einen stabilen Ausgleich zwischen diesen Mächtengruppen an, damit einer dieser Teile nicht machtpolitisch entartet. Die Theorie ist zyklopäischen Ursprungs und hat herrscherideologisch Einfluss auf viele Stadtstaaten.

Kreislauf der reinen Staatsformen

Nach der Theorie der Mischverfassung führen einseitige Staatsformen zu einer Entartung. Demnach kann eine reine Monarchie nicht beständig sein, weil sie über einige Generationen zu einer Tyrannis entarte. Nach ihrem Sturz durch die Tüchtigen im Staate, also durch die Aristokraten, konstituiere sich wiederum eine reine Herrschaft der Wenigen, die jedoch ihrerseits nicht beständig sein könne, weil sie nach einiger Zeit die Korruptel einer Clique hervorbringe. Nach deren Sturz durch das Volk konstituiere sich eine Volksherrschaft, die jedoch abermals entarte und in die Anarchie münde, also in eine willkürliche und ungeordnete Freiheit. Sodann könne ein rettender Heros erneut das Volk beugen und eine Monarchie begründen, - die jedoch abermals entarte, gestürzt werde usw.

Herstellung einer Mischverfassung

Den aufgezeigten Kreislauf der Verfassungen (Anakyklosis) gedenkt die Theorie der Mischverfassung zu durchbrechen, indem sie die drei Staatsformen, Monarchie, Aristokratie und Volksherrschaft, in eine Verfassung zu integrieren versucht. So sollten sich der Monarch, die Aristokraten und das Volk jeweils in einem Staatsorgan repräsentiert sehen, das die Handlungen der jeweils anderen Gruppierungen zu überwachen und ggf. auszugleichen fähig sei. Hierdurch werde der Kreislauf der Verfassungen durchbrochen, weil die Entartung eines Staatsorgans fortan unterbunden sei.


Verfassungen nach dem Bild der Mischverfassung treten gehäuft in Stadtstaaten auf oder werden dort angestrebt. Bei Flächenstaaten ist sie eher unwahrscheinlich, jedoch der Sache nach oftmals angedeutet: Das Staatsvolk, also die Gruppe der politisch Teilhabenden, wird mit der flächenmäßigen Ausdehnung des Staates lediglich kleiner und entsprechend exklusiver. Hier wird das volksherrschaftliche Element etwa durch die Versammlung der gemeinen Edlen repräsentiert, während die ungleich mächtigeren Fürsten die aristokratische Komponente bilden.


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