Sorgfaltspflicht

From Ius

Definition

Sorgfalt ist das Unterlassen gefährlicher Handlungen.

Dies gilt auch wenn besondere Fähigkeiten für eine Handlung erforderlich sind. (Übernehmungsfahrlässigkeit)

Sorgfaltsregeln beruhen auf der Erkennbarkeit insofern als das sie typisch gefährliche Handlungen in Abwägung zu erlaubten Risiko berücksichtigen. Erlaubtes Risiko ist nach der Abwägung aus Schadensintensität und Wahrscheinlichkeit bestimmt.

Darum ist im Regelfall die Fahrlässigkeit bei der Missachtung der Sorgfaltsregeln gegeben. Allerdings kann die Erkennbarkeit in bestimmten Fällen die Sorgfaltsregeln korrigieren oder aushebeln.


Inhalt

Quelle der Sorgfaltspflichten können gesetzliche Verhaltensnormen, Regeln der Verkehrssitte, Erfahrungssätze, standardisierte Sonderfähigkeiten und Sonderwissen sein.


Art und Maß

Der Umfang der aufzubringenden Sorgfalt ergibt sich aus dem, was von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle unter Berücksichtigung seiner standarsisierten Sonderfähigkeiten und seines Sonderwissens zu erwarten ist. (Letzteres ist ein Ausgleich zur Entfremdung vom konkreten Täter.)


Theorie der individuellen Sorgfaltswidrigkeit

Dies wird von der Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit kritisiert. Diese möchte auch überforderten Minderbefähigten gerecht werden. Dagegen ist einerseits einzuwenden, dass Individualität nur schuldrelevant ist und zudem die Notwendigkeit plakativer Verhaltensnormen besteht um die Appellfunktion des Rechts zu verwirklichen.


Grenzen

Grenzen findet die Sorgfaltspflicht im Vertrauensgrundsatz, im erlaubten Risiko, der Erkennbarkeit und der Pflicht zur Selbstverantwortung.

Diese Grenzen der Sorgfaltspflicht sind eingeschränkt, falls Anhaltspunkte sobald dafür erkennbar sind.


Subjektiv und Objektiv

Die objektive Sorgfaltswidrigkeit im Rahmen des Tatbestandes hat Indizienwirkung für die subjektive Sorgfaltswidrigkeit im Rahmen der Schuld. Ausnahmsweise kann es an der subjektiven Sorgfaltswidrigkeit fehlen. Dies ist etwa bei körperlichen Mängeln, Wissens- und Erfahrungslücken, Schreck oder Verwirrung der Fall.

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