Rechtsstaat
From Ius
Quellen
§ 20 GG III (Bindung des Staates an Recht)
§ 1 GG III (Bindung des Staates an Grundrechte)
§ 20 GG II (Gewaltenteilung)
Inhalt
Wichtigstes materielles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die (Grund)Rechtsbindung incl. Justizgrundrechte.
Wichtigste formelle Merkmale der Rechtsstaatlichkeit sind Gewaltenteilung, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Justizgewähr und Verfassungsgerichtsbarkeit.
Institutionelles Merkmal der Rechtsstaatlichkeit ist die Gerichtsbarkeit.
Weiterhin gibt es ungeschriebene rechtsstaatliche Verfassungsgrundsätze: Rechtssicherheit und -klarheit und Verhältnismäßigkeit.
Prinzipien
- Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Exekutive
- Einschränkung des Verwaltungsermessen
- Rückwirkungsverbot
- Rechtsgleichheit
- Rechtliche Ordnung der Verwaltungsverfahren
- Rechtliches Gehör (§ 103 GG I)
- Strafrecht 102-104 GG
- Staatshaftung (§ 34 GG)
- Entschädigungausgleich (auch Aufopferung u.a.: Impfung)
- Verfassungsbeschwerde
Entscheidung: BVerfG 17, 306