Rechenschaftspflichten

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Rechenschaft ist eine übersichtliche schriftliche Zusammenstellung der Vorgänge im Rahmen einer mit Einnahmen und/oder Ausgaben verbundenen Verwaltung.

Die Rechtssprechung entwickelte aus § 242 BGB den Grundsatz, dass rechenschaftspflichtig ist, wer fremde Angelegenheiten besorgt oder soclhe die zugleich eigene und fremde sind.

Die Auskunfts- und Rechenschaftspflichten sind in § 259 BGB - § 261 BGB geregelt.

§ X BGB regelt die Pflicht zur Vorlage eines Bestandsverzeichnisses.

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