Beihilfe

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Beihilfe ist jede ermöglichende, erleichternde oder verstärkende Leistung von Hilfe zu einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Tat durch physische oder psychische Unterstützung.

Der Haupttäter muss von der Hilfe nichts Wissen.

Ein Unterlassen kann bei Garantenstellung genügen.

Strittig ist die Kausalität. Die herrschende Lehre verwendet die allgemeinen Regeln der Kausalität, die Rechtsprechung verlangt lediglich irgendeine Förderung welche mehr ist als billigende Kenntnisnahme.

Problematisch ist die Behilfe durch alltägliche, sozialadäquate Verhaltensweisen. Die Rechtsprechung hält bloßes Fürmöglichhalten der Tat für genügend.

Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat.

Vorsatz

Der Vorsatz der Beihilfe muss die Unterstützungshandlung und die Grundlagen der Haupttat umfassen.

Versuch

Die versuchte Beihilfe ist straflos auch bei Verbrechen.

Die Beihilfe zur versuchten Tat ???

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