Störungen des Schuldverhältnisses

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Leistungsstörungen können u.a. durch Pflichtverletzungen eintreten. (Wodurch noch?)

Verletzung von Leistungspflichten

a) Nichtleistung

  • Unmöglichkeit

Allerdings kann Unmöglichkeit Leistungspflicht auch ausschließen.

  • Verzögerung

b) Schlechtleistung

Verletzung von Schutzpflichten

§ 280 BGB

Der Gesetzgeber bemühte sich alle Rechte des Gläubigers aus einem einheitlichen Tatbestand abzuleiten. Dies scheiterte für § 311a BGB.

Das grundsätzliche Prüfungsschema:

  • Schuldverhältnis
  • Pflichtverletzung
  • Vertretenmüssen
  • Schaden
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