Form
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Revision as of 13:35, 14 March 2007 by 89.57.47.239 (Talk)
Grundsatz
Grundsätzlich gilt die Formfreiheit des Rechtsgeschäfts.
Funktion
- Beweis
- Warnung
- Beratung
- Kontrolle
Formen
- Textform § 126b BGB
- elektronische Form § 126a BGB
- Schriftform § 126 BGB
- öffentliche Beglaubigung siehe § 129 BGB
- notarielle Beurkundung § 128 BGB
- Gerichtlicher Vergleich § 127a BGB
Rechtsfolgen
Die Missachtung der gesetzlichen Form führt zur Nichtigkeit, es sei denn dies wäre schlechterhin ein untragbares Ergebnis (Billigkeitskorrektur). Ein solches ist gegeben, wenn eine Seite über das Formerfordernis täuschte oder ein wirtschaftlicher Ruin zu erwarten wäre.
Anderes gilt für die Missachtung der vereinbarten Form.