Störungen des Schuldverhältnisses
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Leistungsstörungen können u.a. durch Pflichtverletzungen eintreten. (Wodurch noch?)
Verletzung von Leistungspflichten
a) Nichtleistung
- Unmöglichkeit
Allerdings kann Unmöglichkeit Leistungspflicht auch ausschließen.
- Verzögerung
b) Schlechtleistung
Verletzung von Schutzpflichten
§ 280 BGB
Der Gesetzgeber bemühte sich alle Rechte des Gläubigers aus einem einheitlichen Tatbestand abzuleiten. Dies scheiterte für § 311a BGB.
Das grundsätzliche Prüfungsschema:
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen
- Schaden