Garantenpflichten

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Obhuts- bzw. Beschützergaranten haben besondere Schutzpflichten für besondere Rechtsgüter...
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* ... aus der Stellung als Amtsträger oder evtl Organ einer juristsichen  Person.
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'''Überwachungsgaranten'''
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Überwachungsgaranten sind für bestimmte Gefahrenquellen verantwortlich...
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* aus Verkehrssicherungspflichten,
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[[category: Stichworte des Strafrechts]]

Revision as of 18:47, 21 May 2007

Allgemeines

Die Garantenpflicht gehört zu den ungeschriebenen Merkmalen der unechten Unterlassensdelikte.

Nach der älteren Lehre sind die Garantenpflichten nach ihrer Quelle zu ordnen: Gesetz, Vertrag, vorausgegangenes gefährliches Handeln und enge Lebensbeziehung.

Nach der neuren Lehre ist in Obhutsgaranten und Überwachungsgaranten zu unterscheiden.

Obhutsgaranten

Obhuts- bzw. Beschützergaranten haben besondere Schutzpflichten für besondere Rechtsgüter...

  • ... aus besonderen Rechtssätzen insb. enge natürliche Verbundenheit,
  • ... aus Lebens- und Gefahrensgemeinschaften,
  • ... aus freiwilliger (faktischer oder vertraglicher) Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten,
  • ... aus der Stellung als Amtsträger oder evtl Organ einer juristsichen Person.

Überwachungsgaranten

Überwachungsgaranten sind für bestimmte Gefahrenquellen verantwortlich...

  • ... aus Verkehrssicherungspflichten,
  • aus Pflicht zu Beaufsichtigung Dritter,
  • aus pflichtwidrig gefährdenden Vorverhalten,
  • aus Inverkehrbringen von Produkten.
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