§ 262 BGB
From Ius
Wahlschuld; Wahlrecht
Werden mehrere Leistungen in der Weise geschuldet, dass nur die eine oder die andere zu bewirken ist, so steht das Wahlrecht im Zweifel dem Schuldner zu.
Hosting costs for this site are about $100 per month. Help keep EditThis.info ad free!