Stapelmeister (Toricum)

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In der historischen Entwicklung ist der "Stapelmeister" somit eine Art "Generalkontorist der Efferdaner", insofern es keine fest ansässigen Händler aus der Küstenstadt mehr in Toricum gibt.
In der historischen Entwicklung ist der "Stapelmeister" somit eine Art "Generalkontorist der Efferdaner", insofern es keine fest ansässigen Händler aus der Küstenstadt mehr in Toricum gibt.
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Current revision as of 21:34, 21 February 2010

Template:InstitutionWi Der Stapelmeister von Toricum überwacht das Stapelrecht im Toricumer Flusshafen. Eigentlich wäre er neben dem Hafenmeister entbehrlich, doch erfüllt er einen besonderen Zweck: Als nach dem "Toricumer Weinkonflikt" ein Frieden zwischen der Republik Belhanka, Efferdas und den Toricumern geschlossen wurde, sicherte sich Efferdas einen Zugriff auf den Sikramhandel. Damit die Waren nicht flugs nach Belhanka gelangen und auch in Toricum für Efferdaner Händler die Möglichkeit bestehen würde, Waren anzukaufen, ist der obwaltende Amtmann ein Efferdaner oder doch zumindest von Efferdas aus ernannt. So kann er sicherstellen, dass das Stapelrecht beachtet wird und - was zu implizieren ist - in Kenntnis der Warenzugänge seine Landsleute bevorzugen.

Es ist nicht bekannt, ob das Amt für Efferdas noch einen effektiven Nutzen hat oder seine Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Falls es genutzt wird, lassen efferdische Kaufleute ihrem Amtmann Aufträge zugehen, die jener durch Warenkäufe umsetzt. Das so genannte "Efferdische Depot" ist dafür geschaffen, die Waren bis zu ihrer Abholung zwischenzulagern.

In der historischen Entwicklung ist der "Stapelmeister" somit eine Art "Generalkontorist der Efferdaner", insofern es keine fest ansässigen Händler aus der Küstenstadt mehr in Toricum gibt.


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