Hausordnung
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[edit] Hausordnung des Dietrich –Bonhoeffer- Hauses
(Fassung vom 02.03.2007)
[edit] Präambel
Das Dietrich- Bonhoeffer- Haus ist als Wohnheim für Studierende geprägt durch seinen ökumenischen und internationalen Charakter. Es lebt vom Engagement und Interesse seiner BewohnerInnen, die sich an der Gestaltung des Zusammenlebens beteiligen.
[edit] §1
Jede/r Hausbewohner/in ist verpflichtet, beim Einzug in das DBH die gesetzlichen Formalitäten selbst zu erledigen(z.B. polizeiliche Anmeldung, von Anmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten etc.). Bei Auszug ist ebenso zu verfahren.
[edit] §2
Jede/r Hausbewohner/in hat darauf zu achten, dass die Haustüren und Türen in den Wohngruppen geschlossen sind. In der Zeit zwischen 22 und 7 Uhr müssen sie abgeschlossen sein. Die Tür des Fahrradkellers ist immer abzuschließen. Im eigenen Interesse ist darauf zu achten, dass beim Verlassen des Hauses immer die Zimmertür abgeschlossen wird.
[edit] §3
In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist ruhestörender Lärm zu unterlassen. Auch außerhalb dieser Zeiten ist darauf zu achten, dass Zimmer- und Hausnachbarn nicht durch übermäßige Lautstärke belästigt werden.
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[edit] §5
Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Beschädigungen sind der Heimleitung sofort schriftlich mitzuteilen. Bei eigenem Verschulden ist der/die Mieter/in haftbar.
[edit] §6
In den Zimmern dürfen keine Koch-/ Heizgeräte (z B.: Wasserkocher Toaster, Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Heizlüfter, usw.) oder Kühlschränke aufgestellt oder betrieben werden.
[edit] §7
Die Haltung von Tieren ist nicht gestattet.
[edit] §8
Für die Reinigung der Zimmer sind die BewohnerInnen selbst zuständig. Mit dem Einzug übernimmt jede/r Bewohner/in die Verpflichtung, sich an der Reinigung der allgemeinen Wohngruppenräume(Küche, Sanitärbereich, Flur) zu beteiligen; nähere Festlegungen trifft das Seniorat in Abstimmung mit der Heimleitung.
[edit] §9
Die Zuweisung der Zimmer an neueinziehendende HausbewohnerInnen erfolgt durch die Verwaltung im Auftrag der Heimleitung. Während der Wohnzeit ist eineinmaliger Umzug in ein anderes Zimmer möglich. Die Zuweisung der Zimmer erfolgt durch das Seniorat im Einvernehmen mit der Heimleitung. Das nähere Verfahren (Ausschreibung usw.) regelt das Seniorat. Ein interner Umzug ist mit erhöhtem Arbeitsaufwand in der Verwaltung verbunden und kostet daher Euro 30.-
Die Wohnzeit beträgt 6 Semester. Sie kann auf Antrag um ein Semester aus wichtigem Grund verlängert werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn in diesem Verlängerungssemester das Studium abgeschlossen wird oder wenn die Mieterin/der Mieter ein anerkanntes Amt in der Heimleitung bzw. „Organen der studentischen Selbstverwaltung“ mindestens 3 Semester ausgeübt hat.
Das Seniorat berät die Heimleitung, die letztendlich über die Anträge entscheidet.
[edit] §10
Die Überlassung der Zimmer an Dritte (gegen Entgelt oder unentgeltlich) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Heimleitung gestattet. Die betreffenden Personen sind in jedem Falle der Heimleitung persönlich vorzustellen. Der abgeschlossene Mietvertrag bleibt bestehen.
[edit] §11
Gäste der HausbewohnerInnen haben sich endsprechend der Hausordnung zu verhalten. Jeder Hausbewohner ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich. Besucher, die länger als eine Nacht bleiben, müssen der WG vorgestellt werden.
Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer von einer Woche muss die Zustimmung von der WG und der Verwaltung eingeholt werden. Die Verwaltung entscheidet, nachdem beide Seiten gehört worden. Die Zustimmung kann von der Verwaltung jederzeit widerrufen werden.
Die Verwaltung erhebt von genehmigten Besuchern ab der zweiten Woche einen Beitrag zu den Nebenkosten von Euro 2,50 pro Tag.
[edit] §12
Fahrzeuge dürfen nur an den öffentlichen dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Parkplätze für Kraftfahrzeuge werden durch das DBH nicht zur Verfügung gestellt. Auf den Parkplätzen der ESG und DBH’s darf nicht geparkt werden.
[edit] §13
Bei Umzug oder Auszug sind die Schlüssel der Heimleitung umgehend zu übergehen. Der Verlust eines Schlüssels ist sofort zu melden. Der Verlust des Zimmerschlüssels kostet Euro 150.-, der Verlust eines anderen Schlüssels kostet Euro 50.-. Die Weitergabe des Zimmerschlüssels an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der Heimleitung ist nicht erlaubt.
[edit] §14
Vierteljährlich finden Hausbegehungen, durch die von der Heimleitung Beauftragten Verwaltungskräfte statt. Darüber hinaus ist bei sachlicher Notwendigkeit Mitgliedern der Heimleitung bzw. den von ihr beauftragten Personen, Beauftragten des Kuratoriums oder Beauftragten des Landeskirchenamtes der Ev. Kirche im Rheinland das Betreten der Zimmer des Wohnheimes (im Sinne des gesetzlichen Mietrechtes) gestattet.
[edit] §15
Die Gemeinschaftsräume des Wohnheimes (Andachtsraum, Tischtennisraum, Fernsehraum, Bar, Cafeteria, Dachterrasse) dürfen von allen HausbewohnerInnen dem Zweck entsprechend genutzt werden. Die Nutzung der Tages- und Veranstaltungsräume der ESG durch HausbewohnerInnen und Hausgemeinschaft geschieht im Einvernehmen und in Absprache mit der ESG (Raumantrag).
[edit] §16
Bei Auszug muss das Zimmer inklusive aller Küchenfächer und des Kühlschranks gründlich gereinigt werden, ansonsten wird dies durch die Heimleitung kostenpflichtig veranlasst. Die Höhe der Kosten bestimmt die Heimleitung.
[edit] §17
Der/die Hausbewohner/in erkennt die Hausordnung durch die Unterschrift unter dem Mietvertrag an. Das wissentliche oder unwissentliche Verletzen der Hausordnung durch eine/n Hausbewohner/in kann in schweren Fällen zur fristlosen Kündigung führen.
gez. Heimleitung