User talk:Annjjablle

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Hallo Christoph,gerne bin ich Ihnen behilflich.Die Grundstücks- oder Geicbudehaftpfl¤Ãht darf Ihr Vermieter umlegen. Ich vermute stark, dass er den Teil der Versicherung der sich auf die Garagen bezieht, nicht auf die Wohnungsmieter umgelegt werden kann. Der Vermieter muss die Kosten tragen oder an die Garagenmieter weitergeben.Die Heizungsmessung kann umgelegt werden, ja.Viele GrüßeDennis Hundt

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