Kelsen

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Hans Kelsen (1881-1973)

Normen sind Sätze über ein Sollen, welche auf dem Prinzip der Zurechnung gründen. Darin unterscheiden sie sich von Tatsachen, welche Sätze über ein Sein sind und prinzipiell auf der Kausalität gründen. Anders ausgedrückt ist ein Norminhalt der Sinn eines menschlichen Willensaktes welcher intentional auf ein Verhalten gerichtet ist. Eine Rechtsnorm unterscheidet sich von anderen Normen v.a. dadurch, dass mit ihr notwendigerweise eine Sanktion verbunden ist. Daraus folgt, dass eine Norm die Pflicht ein Delikt zu unterlassen begründet. Sanktionen können Exekutionen (Widergutmachung) und Strafen sein.

Jede Norm einer Ordnung ist auf eine andere, höhere Norm zurückzuführen. Den drohenden Regress hebt die Grundnorm auf, welche überpositiv und hypothetisch bestimmt: "Du sollst der Verfassung folgen!". Diese Grundnorm beinhaltet jedoch keine materielle Vorgaben und gilt auch nur dann falls eine Verfassung wirksam ist.

Einwände:

1) Es gibt Normen, welche keine Sanktionsnormen sind. (Ermächtigungsnormen)

2) Die Grundnorm hebt den Regress nicht auf. Alternativ ist die Aussage, dass die Geltung der Verfassung auf Anerkennung beruht.

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