Irrtum über die Schuld
From Ius
Der Irrtum über das Eingreifen eines Entschuldigungsgrundes schließt einerseits den Irrtum über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Notstandes, welcher im § 35 StGB II geregelt ist, mit ein. Relevant ist hier das Kriterium der Vermeidbarkeit. Andernseits ist auch der unerhebliche Irrtum über die Existenz oder Grenzen eines Entschuldigungsgrundes eingeschlossen.