Subsumtion

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Abstrakte Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:

Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt und wie kann man sie auslegen? (Dies schließt die Definition ein.)

Untersatz: Was trifft zu?/Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?

Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen? (Dies schließt das Ergebnis mit ein.)

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