Subsumtion

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Abstrakte Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:

Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt und wie kann man sie auslegen?

Untersatz: Was trifft zu?/Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?

Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?

Probleme bei der Formulierung des Obersatzes: Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.

Normen entstammen den Rechtsquellen

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