Subsumtion
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Abstrakte Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.
Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:
Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt und wie kann man sie auslegen?
Untersatz: Was trifft zu?/Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?
Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?
Probleme bei der Formulierung des Obersatzes: Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.
Normen entstammen den Rechtsquellen