Föderalismus USA

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(von lat.: foedus, foedera „Bund“, „Bündnis“, „Vertrag“) bezeichnet grundsätzlich ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Glieder über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen sind. Als Organisationsstruktur von Staaten bildet er das Gegenmodell zu zentralistischen Strukturen, indem er regionalen Regierungseinheiten weitreichende Kompetenzen innerhalb spezifischer Verwaltungsbereiche zuspricht. Der Föderalismus ist integraler Bestandteil der politischen Kultur der Vereinigten Staaten. Im Selbstverständnis der Amerikaner trägt er dazu bei, Machtkonzentration zu verhindern und die Autonomie der Segmente der Gesellschaft und damit auch des Einzelnen zu bewahren. Die föderale Struktur beeinflusst hier fast alle Aspekte der Politikgestaltung. Gerade im Vergleich zur deutschen Politikverflechtung erscheint der amerikanische Föderalismus als dualer in der permanenten Auseinandersetzung zwischen Bund und Einzelstaaten. Im 19. Jahrhundert führte die Kontroverse über die Verortung von Entscheidungsbefugnissen innerhalb der föderalistischen Staatsstruktur gar bis zum Bürgerkrieg. Den Einzelstaaten sind noch heute weitreichende Befugnisse übertragen, auch wenn der Trend im 20. Jahrhundert zur Stärkung der Rolle der Bundesregierung ging. Auf die Staaten muss jedoch Rücksicht genommen werden bei der Etablierung bundesstaatlicher Gesetze, und oftmals können diese nur als Kooperation landesweit unternommen werden. Historisch hat die Bundesregierung so in vielen Bereichen ihren Einfluss nur dadurch geltend machen können, dass sie zusätzliche Gelder geknüpft an spezifische Bedingungen den finanziell bedürftigen Einzelstaaten zur Verfügung gestellt hat – so im Bereich der Bildung. Gleichzeitig erweisen sich die Einzelstaaten als politische Innovatoren, die mit ihren eigenen Gesetzesinitiativen spätere landesweite anstoßen können (Bsp. California: Car Emissions).

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(von lat.: foedus = Bund) Allgemeine Definition: F. ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z.B. mehrere Länder, Provinzen einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.). Politische Definition: F. stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind. Wesentliche Argumente für die föderale Organisationsform sind: a) die Beschränkung politischer Macht durch ihre Aufteilung auf unterschiedliche Ebenen (vertikale Gewaltenteilung), so dass einerseits mehrere Ebenen der politischen Teilhabe und Einflussmöglichkeiten entstehen. Andererseits können sich so unterschiedliche Formen und Wege der politischen Aufgabenerfüllung ergeben (Lern- und Wettbewerbsmöglichkeiten); b) der Schutz von Minderheiten (z.B. wenn diese nur im Gesamtstaat eine Minderheit, im Teilstaat dagegen eine Mehrheit bilden), so dass trotz Vielfalt Integration und Einheit möglich sind. Der föderale Aufbau des dt. politischen Systems ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt. In der U.S.-Verfassung schreibt das X. Amendment ausdrücklich fest, dass alle Kompetenzen die dem Bund in der Constitution nicht zugewiesen sind bei den Einzelstaaten liegen. Theoretisch hat die Verfassung den Einzelstaaten einen beträchtlichen Aktionsradius belassen. Weshalb das amerikanische Modell auch „state –dominated federalism“ genannt wird. Wie der Föderalismus ausgestaltet wird hängt aber immer von der jeweiligen Politik der verschiedenen politischen Institutionen ab, wobei hier vor allem die Rolle des Supreme Court eminent wichtig ist. Seinen Zuwachs an Machtkompetenz verdankt der Bund vor allem den nach dem Bürgerkrieg verabschiedeten Amendments XIII (1865), XIV (1868) und XV (1870) und dem Recht der Einkommenssteuererhebung (XVI. Amendment von 1913, welches die Umkehrung eines Supreme Court-Urteils von 1895 war).

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