Presidential System

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4. Presidential System (Dorsch – Hier jedoch von Lahmann. Vielen Dank!!!) NEU! 􀂃 Präsidentielles Regierungssystem – entstand in Abgrenzung gegen die absolutistischen Regime im 18. Jhd. 􀂃 Bezeichnet eine repräsentative Demokratie bei der sowohl der Präsident als auch das Parlament direkt vom Volk gewählt werden. 􀂃 Präsident: Staatsoberhaupt & Regierungschef (core excecutive; repräsentiert sein Land nach innen und nach außen); relative Unabhängigkeit von der Legislative: 􀂃 direkte Wahl des Präsidenten und des Parlaments (USA: Präsident: formal indirekt: Wahlmänner; de facto aber direkt gewählt) 􀂃 Exekutive & Legislative sind dem Volk gegenüber verantwortlich und relativ unabhängig voneinander 􀂃 Präsident: kein Teil der Legislative 􀂃 Amtsdauer des Präsidenten verfassungsrechtlich festgelegt 􀂃 kein Misstrauensvotum möglich; Amtsenthebung des Präsidenten (Impeachment) nur bei rechtswidrigem Verhalten 􀂃 vice versa: Präsident kann Parlament nicht auflösen 􀂃 divided government: unterschiedliche parteipolitische Zugehörigkeit des Präsidenten und der Mehrheit im Kongress: Präsident, kann sich nicht auf eigene Mehrheit in den beiden Häusern des Kongresses stützen: Er muss sich vielmehr für jede Gesetzesvorlage, die er durchsetzen möchte, ad hoc eine Mehrheit suchen. Gilt auch dann, wenn in beiden Kammern Abgeordnete“ seiner Partei” die Mehrheit bilden (Mangel an Fraktionsdisziplin) 􀂃 Presidential System entspricht weitestgehend den Ideen d. klassischen Gewaltenteilungslehre 􀂃 Jedoch: auch Interdependenzen: - Parlament: Budgetrecht: d.h. die Exekutive darf ohne Bewilligung der Legislative keine Ausgaben tätigen - Präsident: Exekutivrecht: d.h. Legislative darf nicht eigeninitiativ Gesetze in konkrete Handlungen umsetzen WS 06/07: UNA A IDs Politik + Anmerkungen / Stand: 20.02.2007 – Vollständig! 4 PRÄSIDENTIELLES REGIERUNGSSYSTEM USA PARLAMENTARISCHES REGIERUNGSSYSTEM BRD Exekutive geschlossen: Präs. ist Chef der Exekutive u Staatsoberhaupt in Personalunion geteilt: Kanzler (Regierungschef) u Bundespräsident (repräsentative Staatsaufgaben) Wahlen Präsident u. Kongress in getrennten Wahlen bestellt eine einzige Wahl entscheidet über Zs.setzung v Regierung u Parlament Wahl des Chefs der Exekutive Präs. indirekt v Volk durch Wahlmänner/-frauen gewählt Kanzler vom Bundestag gewählt Abwahl des Chefs der Exekutive Amtsenthebung (impeachment) nur bei rechtlicher Vergehen mgl.: Klage aus Repräsentantenhaus + 2/3-Mehrheit im Senat notw. konstruktives Misstrauensvotum Verhältnis Legislative : Exekutive Gewaltenteilung: Präs. hat keine Mehrheit im Kongress Mehrheit des Bundestages + Kabinett = Regierungsmehrheit Kabinett Beratungsgremium des Präs.; Zugehörigkeit zu Kongress u Regierung: unvereinbar (Inkompatibilität v Regierungsamt u Parlamentsmandat nach U.S.-Verfassung; außer Vizepräs.) Kollegialorgan; Zugehörigkeit zu Bundestag u Regierung: vereinbar Vertrauensfrage; Parlamentsauflösung nicht möglich möglich Opposition nicht vorhanden vorhanden: Minderheit des Bundestages Rolle der Parteien in Verfassungswirklichkeit marginal zentral → Parteienstaat Gesetzgebung suspensives Vetorecht des Präs. mit 2/3-Mehrheit beider Kammern überstimmbar Regierung: Gesetzesinitiative + absolutes Vetorecht gg. Ausgabegesetze

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