Impeachment
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Impeachment Der Präsident der Vereinigten Staaten, der laut Verfassung ein Recht auf Strafaufschub und Begnadigung für Straftaten gegen das Land hat, kann nach Vorbild des englischen Amtsenthebungsverfahrens für königliche Beamte (bis ins 17. Jh. praktiziert) nur dann vorzeitig aus Amt entfernt werden, wenn die Mehrheit des Repräsentantenhauses ein Amtsanklageverfahren (sog. „Impeachment“) in Gang bringt. Über dieses entscheidet der Senat unter Vorsitz des Obersten Bundesrichters. Mit einer 2/3-Mehrheit im Senat kann dann der Präsident zum Amtsverlust verurteilt werden. Das „Impeachment“ ist kein Misstrauensvotum sondern ein gerichtsähnliches Verfahren der Präsidenten-Anklage wegen „Verrat, Bestechung oder anderer krimineller Verbrechen oder Vergehen“. Bisher wurde es nur gegen die Präsidenten Andrew Johnson (1867, fehlende Mehrheit im Senat), Richard Nixon (1974, allerdings vorher Rücktritt) und Bill Clinton (1998, fehlende Mehrheit im Senat) in Betracht gezogen.
Dennis' Kurze Version
- Der Präsident kann nur dann vorzeitig aus Amt entfernt werden, wenn die Mehrheit des Repräsentantenhauses ein Amtsanklageverfahren (sog. „Impeachment“) in Gang bringt.
- Über dieses entscheidet der Senat unter Vorsitz des Obersten Bundesrichters. Mit einer 2/3-Mehrheit im Senat kann dann der Präsident zum Amtsverlust verurteilt werden.
- Das „Impeachment“ ist ein gerichtsähnliches Verfahren der Präsidenten-Anklage wegen „Verrat, Bestechung oder anderer krimineller Verbrechen oder Vergehen“.
Bisher gegen die Präsidenten
- Andrew Johnson (1867, fehlende Mehrheit im Senat)
- Richard Nixon (1974, allerdings vorher Rücktritt)
- Bill Clinton (1998, fehlende Mehrheit im Senat) in Betracht gezogen.
- Präsident kann nach Vorbild des englischen Amtsenthebungsverfahrens für königl. Beamte aus Amt entfernt werden
- Mehrheit des Rep.hauses mit Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) in Gang bringen
- Senat entscheidet unter Vorsitz des Obersten Bundesrichter darüber
- Mit 2/3 Mehrheit im Senat kann Präsident enthoben werden
- Kein Misstrauensvotum, sondern gerichtsähnliches Verfahren (zB wegen Verrat, Bestechung, oder anderer krimineller Vergehen)