Separation of Powers
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Revision as of 15:42, 11 February 2007
Das Regierungssystem wurde durch ‚Separation of Powers’ in drei Bereiche (die Exekutive, die Legislative und die Judikative) geteilt, damit sich die Macht nicht auf eine Institution konzentriert und dadurch ein Missbrauch der politischen Macht verhindert werden kann. Das Konzept der Teilung der Staatsgewalten auf drei Säulen ist die gegenseitige Kontrolle und die gemeinsame Verantwortung. Dadurch soll auch eine höhere Effizienz der Regierung gesichert werden (siehe Anmerkung/Zitat), da sich die verschiedenen Zweige auf ihr Gebiet spezialisieren können. Die Legislative in den USA ist durch den Kongress (Senate and House of Representatives) definiert und hat die Macht Gesetzte zu verabschieden. Die Exekutive (President, Vice President, Executive Office of the President and the different Departments- e.g. Agriculture, Education, Labor, etc.) kann die Gesetze durchführen und die Judikative (U.S. Supreme Court, U.S. Courts of Appeal, U.S. District Courts and Speical Courts) überprüft und überwacht ob diese mit der Verfassung vereinbar sind. Die Staatsgewalten sind gleichwertig (Macht und Einfluss auf das Staatskonzept sind gleich) und sind unabhängig voneinander, sind aber dennoch über das System Checks and Balances miteinander verzahnt.
Anmerkung(en)/ Ergänzung(en)
- Historischer Ursprung: 17./18. Jh, John Locke(zwei Gewalten), Charles de Montesquieu
(drei Gewalten mit Judikative)
- Erstmals bewusste Anwendung in der US-amerikanischen Verfassung
- Horizontale Gewaltenteilung zur Verhinderung/Minimierung von politischem Machtmissbrauch:
"The doctrine of separation of powers was adopted by the Convention of 1787, not to promote efficiency but to preclude the exercise of arbitrary power. The purpose was, not to avoid friction, but, by means of the inevitable friction incident to the distribution of the governmental powers among three departments, to save the people from autocracy." (Louis D. Brandies, 'Myers v. United States(1926))
- Vertikale Gewaltenteilung = Föderalismus