Presidential System

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4. Presidential System (Dorsch – Hier jedoch von Lahmann. Vielen Dank!!!) NEU!
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􀂃 Präsidentielles Regierungssystem – entstand in Abgrenzung gegen die absolutistischen Regime
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im 18. Jhd.
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􀂃 Bezeichnet eine repräsentative Demokratie bei der sowohl der Präsident als auch das Parlament
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direkt vom Volk gewählt werden.
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􀂃 Präsident: Staatsoberhaupt & Regierungschef (core excecutive; repräsentiert sein Land nach
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innen und nach außen); relative Unabhängigkeit von der Legislative:
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􀂃 direkte Wahl des Präsidenten und des Parlaments (USA: Präsident: formal indirekt: Wahlmänner;
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de facto aber direkt gewählt)
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􀂃 Exekutive & Legislative sind dem Volk gegenüber verantwortlich und relativ unabhängig
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voneinander
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􀂃 Präsident: kein Teil der Legislative
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􀂃 Amtsdauer des Präsidenten verfassungsrechtlich festgelegt
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􀂃 kein Misstrauensvotum möglich; Amtsenthebung des Präsidenten (Impeachment) nur bei
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rechtswidrigem Verhalten
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􀂃 vice versa: Präsident kann Parlament nicht auflösen
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􀂃 divided government: unterschiedliche parteipolitische Zugehörigkeit des Präsidenten und
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der Mehrheit im Kongress: Präsident, kann sich nicht auf eigene Mehrheit in den beiden Häusern
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des Kongresses stützen: Er muss sich vielmehr für jede Gesetzesvorlage, die er durchsetzen
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möchte, ad hoc eine Mehrheit suchen. Gilt auch dann, wenn in beiden Kammern Abgeordnete“
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seiner Partei” die Mehrheit bilden (Mangel an Fraktionsdisziplin)
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􀂃 Presidential System entspricht weitestgehend den Ideen d. klassischen Gewaltenteilungslehre
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􀂃 Jedoch: auch Interdependenzen:
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- Parlament: Budgetrecht: d.h. die Exekutive darf ohne Bewilligung der Legislative keine
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Ausgaben tätigen
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- Präsident: Exekutivrecht: d.h. Legislative darf nicht eigeninitiativ Gesetze in konkrete
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Handlungen umsetzen
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WS 06/07: UNA A IDs Politik + Anmerkungen / Stand: 20.02.2007 – Vollständig!
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PRÄSIDENTIELLES REGIERUNGSSYSTEM USA
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PARLAMENTARISCHES REGIERUNGSSYSTEM BRD
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Exekutive geschlossen: Präs. ist Chef der Exekutive u Staatsoberhaupt
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in Personalunion
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geteilt: Kanzler (Regierungschef) u Bundespräsident
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(repräsentative Staatsaufgaben)
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Wahlen Präsident u. Kongress in getrennten
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Wahlen bestellt
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eine einzige Wahl entscheidet über Zs.setzung v
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Regierung u Parlament
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Wahl des Chefs der Exekutive Präs. indirekt v Volk durch Wahlmänner/-frauen
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gewählt
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Kanzler vom Bundestag gewählt
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Abwahl des Chefs der Exekutive
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Amtsenthebung (impeachment) nur bei rechtlicher
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Vergehen mgl.: Klage aus Repräsentantenhaus +
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2/3-Mehrheit im Senat notw.
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konstruktives Misstrauensvotum
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Verhältnis
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Legislative : Exekutive
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Gewaltenteilung: Präs. hat keine Mehrheit im Kongress
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Mehrheit des Bundestages + Kabinett = Regierungsmehrheit
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Kabinett Beratungsgremium des Präs.;
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Zugehörigkeit zu Kongress u Regierung: unvereinbar
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(Inkompatibilität v Regierungsamt u Parlamentsmandat
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nach U.S.-Verfassung; außer Vizepräs.)
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Kollegialorgan; Zugehörigkeit zu Bundestag u
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Regierung: vereinbar
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Vertrauensfrage; Parlamentsauflösung
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nicht möglich möglich
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Opposition
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nicht vorhanden vorhanden: Minderheit des Bundestages
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Rolle der Parteien in Verfassungswirklichkeit
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marginal zentral → Parteienstaat
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Gesetzgebung suspensives Vetorecht des Präs. mit 2/3-Mehrheit
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beider Kammern überstimmbar
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Regierung: Gesetzesinitiative + absolutes Vetorecht
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gg. Ausgabegesetze
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Current revision as of 11:34, 22 February 2007

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