Separation of Powers
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+ | Prinzip der Gewaltenteilung im demokratischen politischen System. Im 17. und 18. Jahrhundert von Staatstheoretikern John Locke(zwei Gewalten) sowie besonders von Charles de Montesquieu (drei Gewalten mit Judikative) vertretenes Prinzip (im Rahmen der Naturrechtslehre) fand in der US-amerikanischen Verfassung erstmals bewusste Anwendung: die drei Aufgaben der Staatsgewalt( Legislative, Exekutive, Judikative) sollen von gegenseitig unabhängigen Organen (Volksvertretung, Regierung, Gerichte) wahrgenommen werden (horizontale Gewaltenteilung). Durch diese Gewalteilung soll politischer Machtmissbrauch minimiert werden, jede Gewalt kontrolliert jeweils die Machtausübung der anderen („checks and balances“) | ||
+ | "The doctrine of separation of powers was adopted by the Convention of 1787, not to promote efficiency but to preclude the exercise of arbitrary power. The purpose was, not to avoid friction, but, by means of the inevitable friction incident to the distribution of the governmental powers among three departments, to save the people from autocracy." (Louis D. Brandies, 'Myers v. United States(1926)) | ||
+ | Zusätzlich gibt es in den USA (wie in vielen Demokratien) die Gewaltenteilung auf regionaler Ebene (vertikale Gewaltenteilung) → staatliche Kompetenzen sind verteilt zwischen Bundesregierung und Einzelstaatsregierungen. Auch die Regierungssysteme der Einzelstaaten beruhen jeweils auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. |
Revision as of 15:45, 11 February 2007
Unsere Version
Das Regierungssystem wurde durch ‚Separation of Powers’ in drei Bereiche (die Exekutive, die Legislative und die Judikative) geteilt, damit sich die Macht nicht auf eine Institution konzentriert und dadurch ein Missbrauch der politischen Macht verhindert werden kann. Das Konzept der Teilung der Staatsgewalten auf drei Säulen ist die gegenseitige Kontrolle und die gemeinsame Verantwortung. Dadurch soll auch eine höhere Effizienz der Regierung gesichert werden (siehe Anmerkung/Zitat), da sich die verschiedenen Zweige auf ihr Gebiet spezialisieren können. Die Legislative in den USA ist durch den Kongress (Senate and House of Representatives) definiert und hat die Macht Gesetzte zu verabschieden. Die Exekutive (President, Vice President, Executive Office of the President and the different Departments- e.g. Agriculture, Education, Labor, etc.) kann die Gesetze durchführen und die Judikative (U.S. Supreme Court, U.S. Courts of Appeal, U.S. District Courts and Speical Courts) überprüft und überwacht ob diese mit der Verfassung vereinbar sind. Die Staatsgewalten sind gleichwertig (Macht und Einfluss auf das Staatskonzept sind gleich) und sind unabhängig voneinander, sind aber dennoch über das System Checks and Balances miteinander verzahnt.
Anmerkung(en)/ Ergänzung(en)
- Historischer Ursprung: 17./18. Jh, John Locke(zwei Gewalten), Charles de Montesquieu
(drei Gewalten mit Judikative)
- Erstmals bewusste Anwendung in der US-amerikanischen Verfassung
- Horizontale Gewaltenteilung zur Verhinderung/Minimierung von politischem Machtmissbrauch:
"The doctrine of separation of powers was adopted by the Convention of 1787, not to promote efficiency but to preclude the exercise of arbitrary power. The purpose was, not to avoid friction, but, by means of the inevitable friction incident to the distribution of the governmental powers among three departments, to save the people from autocracy." (Louis D. Brandies, 'Myers v. United States(1926))
- Vertikale Gewaltenteilung = Föderalismus
Alte Version
Prinzip der Gewaltenteilung im demokratischen politischen System. Im 17. und 18. Jahrhundert von Staatstheoretikern John Locke(zwei Gewalten) sowie besonders von Charles de Montesquieu (drei Gewalten mit Judikative) vertretenes Prinzip (im Rahmen der Naturrechtslehre) fand in der US-amerikanischen Verfassung erstmals bewusste Anwendung: die drei Aufgaben der Staatsgewalt( Legislative, Exekutive, Judikative) sollen von gegenseitig unabhängigen Organen (Volksvertretung, Regierung, Gerichte) wahrgenommen werden (horizontale Gewaltenteilung). Durch diese Gewalteilung soll politischer Machtmissbrauch minimiert werden, jede Gewalt kontrolliert jeweils die Machtausübung der anderen („checks and balances“) "The doctrine of separation of powers was adopted by the Convention of 1787, not to promote efficiency but to preclude the exercise of arbitrary power. The purpose was, not to avoid friction, but, by means of the inevitable friction incident to the distribution of the governmental powers among three departments, to save the people from autocracy." (Louis D. Brandies, 'Myers v. United States(1926)) Zusätzlich gibt es in den USA (wie in vielen Demokratien) die Gewaltenteilung auf regionaler Ebene (vertikale Gewaltenteilung) → staatliche Kompetenzen sind verteilt zwischen Bundesregierung und Einzelstaatsregierungen. Auch die Regierungssysteme der Einzelstaaten beruhen jeweils auf dem Prinzip der Gewaltenteilung.