§ 226 StGB

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Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Deliktstyp

Die Norm ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt.


Glied

Ein Glied ist nach dem Reichsgericht ein Körperteil, das eine in sich angeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorgansimus hat.

Der BGH lehnt gegen Teile der Lehre und unter Berufung auf den Wortlaut eine Ausdehung auf innere Organe ab.


Wichtigkeit

Die Rechtsprechung bestimmt das Tatbestandsmerkmal wichtig anhand der generellen Bedeutung, die ihm für jeden normalen Menschen zukommt.

Die herrschende Lehre stellt auf die individuellen Verhältnisse der Person ab.


Entstellung

Erheblich entstellt ist eine Person, wenn ihr äußeres Erscheinungsbild durch eine körperliche Verunstaltung wesentlich beeinträchtigt wird und die den Blicken anderer preisgegeben ist.

Dauernd ist eine Entstellung, wenn sie mit einer bleibenden oder unbestimmt langwierigen Beeinträchitgung verbunden ist. Umstritten ist inwieweit das Merkmal der Dauer von der Möglichkeit abhängt, die entstellende Wirkung durch ärtztliche Maßnahmen beiseitigen zu lassen. Hier ist im Einzelfall nach Art und Zumutbarkeit des Eingriffs zu unterscheiden.


Siechtum

Verfallen in Siechtum meint einen chronischen Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und ein Schwinden der körperlichen oder geistigen Kräfte zur Folge hat.


Lähmung

Lähmung bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung eines Körperteils, die sich auf die Bewegungsfähigkeit des ganzen Körpers nachteilig auswirkt.

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