Freizügigkeit
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Schutzbereich
Geschützt ist die „Freiheit, an jeden Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen.“
Es wird unterschieden in interterritoriale, interkommunale und interlokale Freizügigkeit.
Die Ein- und Ausreise sind nach einer Ansicht durch die allgemeine Handlungsfreiheit, nach anderer Ansicht durch die Freizügigkeit geschützt.