Prüfung eines Freiheitsrechts

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Freiheitsrechte prüft man vor Gleichheitsrechten!

Die besonderen Freiheitsrecht prüft man vor der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Obersatz

Die verfassungsbeschwerde ist begründet, wenn der (staatliche Akt) ein Grundrecht verfassungswidrig verletzt.

Bei einem Urteil ist hier eine besondere Einschränkung des Prüfungsumfangs notwendig.

I Schutzbereich

Auslegung des Schutzbereichs nach dem Grundsatz: "In dubio pro libertate!"

  • sachlicher Schutzbereich
  • persönlicher Schutzbereich
  • Grundrechtskonkurrenzen

II Eingriff

  • formelle Verfassungsmäßigkeit des Schrankengesetzes
  • materielle Verfassungsmäßigkeit des Schrankengesetzes
  • Beruhen des Eingriffsaktes auf der Schranke

III Schranken

IV Schranken-Schranken

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