Verhältnismäßigkeit

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  • legitimität des Ziels
  • Legitimität des Zwecks
  • Eignung
  • Erforderlichkeit

Erforderlichkeit ergibt sich aus dem Mangel an schonenderen Alternativen mit derselben Eignung.

  • Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit ieS)

Angemessenheit wird durch Abwägung unter Beachtung des Ranges der abstrakten Rechtsgüter und der praktischen Auswirkung gefunden.

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