Grundrechte

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Offenheit

Die Grundrechte sind als Verfassungsrecht offen formuliert. Dies ermöglicht Flexibilität wie Beliebigkeit und stellt eine besondere Ermächtigung für das Bundesverfassungsgerciht da, dessen case-law eine Grundlage der Grundrechte ist.

Normprägung

Durch die Offenheit der Grundrechte ist ihr Gehalt wesentlich durch nachrangige Normen ausgefüllt.

Politizität

Grundrechte sind im höchstmaße politisch und berühren die Probleme politischer Rechtssprechung.

Multifunktionalität

Grundrechte füllen verschiedene, mitunter konkurrierende Funktionen aus.

Univeraslität

Einerseits finden sie sogar auf Bagatellen Anwendung, andernseits greifen aie auf andere Rechtsgebite über. Diese Univeralität ist eine deutsche Besonderheit.

Grundrechte und Demokratie

Der totalen Herrschaft der Mehrheit steht der Minderheitenschutz nach dem Grundgedanken der freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegen. Die Grundrechte sind der Garant dieser mehrheitseinschränkenden Freiheit. Das Freiheitsprinzip steht neben den Staatsstrukturprinzipien.

In Frankreich wird in Anlehnung an Rousseau in der Abwägung von Freiheit und Mehrheit letztere bevorzugt.

In Amerika wird aufgrund der Erfahrung der politischen Verfolgung in den Heimatländern die Freiheit stärker gewichtet als die Mehrheit.

Auslegung

  • EMRK-konforme Interpretation
  • rechtsvergleichende Interpretation (inbs. surpreme court)
  • keine notwendige Geltung einfachgesetzlicher Definitionen
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