Handlung

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Definition: Eine Handlung ist ein menschliches willensgetragenes Verhalten.

Naturereignisste, Handlungen juristischer Personen und von Tieren sind durch erstere Bedingung ausgeschlossen.

Durch zweitere Bedingung sind ausgeschlossen:

  • Hypnose, Schlaf und Bewusstlosigkeit
  • äußere Gewalt

(Stoß in Porzellanauslage, via absoluta; ggs.: willensbeugende Gewalt, Mobbing, via compulsiva)

  • Reflex, Schreckreaktion

(ggs.: beherrschbare Spontanreaktion, Affekt/Kurzschluss; Tätigkeit aus eingeübten Verhalten)

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