§ 3 StGB
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Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Gebietsgrundsatz
§ 4 StGB Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
Flaggen-, Ubiquitätsgrundsatz
§ 5 StGB Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter
Schutzprinzip
§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
Weltrechtsprinzip
§ 7 StGB Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege (Straftaten von Deutschen und Ausländern, welche nicht ausgeliefert werden können)