Recht

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Das Recht ist ein dynamisches, einheitliches und gültiges Normensystem, dass das äußere Verhalten(ggs. Moral) der Menschen regelt.

Das Recht gibt Prinzipien, welche der bewertenden Abwägung engegengesetzter Interessen, insbesondere dem individuellen (Gerechtigkeit) und dem kollektiven (Effizienz) Wohl, dienen.

Vorrausetzung des Rechts ist 1) eine staatlich organisierte Macht die auf rechtlich geregelte Weise Recht setzt, spricht und durchsetzt; und 2) eine zumindest prinzipielle Anerkennung durch die Normadressaten. Eine juristische Norm kann also durch legitime Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Dadurch sind sie von anderen Normensystemen wie dem Brauch, der Sitte und der Moral abgegrenzt.

Das Verhältnis zwischen Recht und Moral ist umstritten. Naturrechtliche Theorien gehen von einer Übereinstimmung aus. (u.a. Habermas). Rechtspositivistische Theorien bestreiten einen solchen Zusammenhang. Insofern eine Norm verfahrensgerecht entstanden ist, ist sie auch dann Recht wenn sie der Gerechtigkeit offensichtlich widerspricht. (u.a. Luhman, Kelsen, Hart) Der Positivismus macht im gegensatz zum Naturrecht die Geltung des Rechts also von seiner Wirksamkeit abhängig.

Das deutschen Recht steht in einer engen Verbindung zur geltenden Moral, indem ganze Rechtsgebiete Generalklauseln untergeordnet sind. Dies ist in einer komplexen Gesellschaft notwendig, da einerseits Unkenntnis vor Strafe nicht schützt und andernseits das Recht hochkompliziert ist.

Die Funktionen des Rechts sind unumstritten. a) Kalkulierbarkeit des Verhaltens

b) Konfliktvorbeugung durch General- und Spezialprävention

c) Konfliktlösung

d) Schutz

e) Vergeltung

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