§ 120 BGB

From Ius

Revision as of 19:57, 4 December 2006 by 89.57.33.197 (Talk)
(diff) ←Older revision | view current revision (diff) | Newer revision→ (diff)

Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung

Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.


Personal tools