Hart
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H.L.A. Hart (1907-1993)
Normen sind zum einen primäre Pflichtregeln und zum anderen sekundäre Ermächtigungsregeln. Das Recht ist das Zusammenspiel sekundärer und primärer Normen.
Ein Recht welches sich lediglich auf primären Regeln gründen würde, wäre a) unbestimmt, b) unbeweglich und c) unwirksam. Dementsprechend sind als sekundäre Regeln a) Erkennungsregeln, b) Änderungsregeln und c) Entscheidugsregeln notwendig.
Die oberste Regel ist eine Erkennungsregel: "Das ist die Verfassung!" (?).
Einwand:
Diese Theorie verneint die Geltung konstituierender, überpositiver, immanenter Prinzipien und Ziele.
