Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums
From Ius
Revision as of 16:00, 7 May 2007 by 141.48.157.19 (Talk)
Funktion
Neben einem Gesetzesauftrag enthält nach der Rechtssprechung § 33 GG V auch ein subjektives Recht der Beamten. Dieses ist nötig, da diese keine Arbeitskämpfe ausfechten können und keine Tarifgestaltung vornehmen.
Schutzbereich
Die Garantie des Berufsbeamtentums ist schwach, da lediglich von ´“berücksichtigen“ und „Grundsätzen“ die Rede ist.
Die Grundsätze sind folgende:
• Treue und Gehorsam
• Unparteilichkeit
• Fachlichkeit
• Hauptberuflichkeit
• Lebenslänglichkeit
• Gehaltsanspruch
• Ruhegehalt
• Witwen- und Waisenversorgung