Verhältnismäßigkeit
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- legitimität des Ziels
- Legitimität des Zwecks
- Eignung
- Erforderlichkeit
Erforderlichkeit ergibt sich aus dem Mangel an schonenderen Alternativen mit derselben Eignung.
- Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit ieS)
Angemessenheit wird durch Abwägung unter Beachtung des Ranges der abstrakten Rechtsgüter und der praktischen Auswirkung gefunden.