Sorgfaltspflicht

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Definition: Sorgfalt ist das Unterlassen gefährlicher Handlungen.

Dies gilt auch wenn besondere Fähigkeiten für eine Handlung erforderlich sind. (Übernehmungsfahrlässigkeit)

Quelle der Sorgfaltspflichten können Verhaltensnormen, Erfahrungssätze, standardisierte Sonderfähigkeiten und Sonderwissen sein.

Sorgfaltsregeln beruhen auf der Erkennbarkeit insofern als das sie typisch gefährliche Handlungen in Abwägung zum erlaubten Risiko berücksichtigen.

Darum ist im Regelfall die Fahrlässigkeit bei der Missachtung der Sorgfaltsregeln gegeben. Allerdings kann die Erkennbarkeit in bestimmten Fällen die Sorgfaltsregeln korrigieren oder aushebeln.

Dann ist auf den personalisierten Sorgfaltstyp zurückzugreifen. Zum Ausgleich der damit einhergehenden Entfremdung vom konkreten Indiviuum werden standardisierte Sonderfähigkeiten berücksichtigt.

Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit

Dies wird von der Theorie der individuellen Sorfaltswidrigkeit kritisiert. Diese möchte auch überforderten Minderbefähigten gerecht werden. Dagegen ist einerseits einzuwenden, dass Individualität nur schuldrelevant ist und zudem die Notwendigkeit plakativer Verhaltensnormen besteht um die Appellfunktion des Rechts zu verwirklichen. Als Ausnahme muss die h.M aber gelten lassen, das individuelle Sonderfähigkeiten (Sonderwissen) eingesetzt werden muss.

Grenzen

Grenzen findet die Sorgfaltspflicht im Vertrauensgrundsatz, im erlaubten Risiko, der Erkennbarkeit und der Pflicht zur Selbstverantwortung.

Diese Grenzen der Sorgfaltspflicht sind eingeschränkt, falls Anhaltspunkte sobalf Anhaltspunkte dafür erkennbar sind.

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