§ 157 BGB
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Revision as of 09:12, 12 October 2006 by 141.48.157.27 (Talk)
Auslegung von Verträgen
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Generalklausel
Auslegung von Verträgen
Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Generalklausel
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