Subsumtion

From Ius

Revision as of 15:21, 15 October 2006 by 89.57.85.165 (Talk)

Rechtsnormen werden auf konkrete Sachverhalte deduktiv subsumiert. Dabei werden meist aus allgemeinen Normen individuelle abgeleitet. Die Subsumtion findet nach Art des modus ponens statt.

Eine Subsumtion enspricht folgendem Schema:

Obersatz: Welche Rechtsnorm gilt und wie kann man sie auslegen?

Untersatz: Was trifft zu?/Was geschah? Verwirklicht der (konkrete) Sachverhalt den (abstrakten) Tatbestand?

Schluss: Was sind die Rechtsfolgen und wie sind sie, im Falle des Ermessungsspielraum, zuzumessen?

Probleme bei der Formulierung des Obersatzes: Es können mehrere Normen relevant sein. Dementsprechen unterscheidet man zwischen Haupttatbeständen und Nebentatbeständen.

Die Normen können zu einander in Konkurenz treten.

a) kumulative N.: Die Rechtsfolgen widersprechen einander nicht. b) verdrängende N.: Die Rechtsfolgen widersprechen, einander doch dies ist gewollt. ("lex specialis derogat legi generali) c) alternative N. ungewollte Kollision der Rechtsnormen d) überlappende N. gleiche Rechtsfolgen.

Personal tools