Strafrecht

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Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).
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'''Normtypen'''
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''a) Strafzumessungsregeln''
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''b) Prozessualregeln''
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''c) Tatbestansregeln''
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''a) Grundtatbestände''
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''b) unselbsständige Abwandlungen''
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(qualifizierender (verschärfender) & privilegierender (mildernder) Art, welche einander sperrend oder ergänzend beeinflussen können)
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''c) selbstständige Abwandlungen''
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Sie liegen vor wenn der Unwertsgehalt (Erfolg, Handlung, Gesinnung) abschließend und zwingend abgewandelt ist.
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Die Grenzen sind durchlässig.
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Revision as of 11:38, 5 November 2007

Definition

Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.

Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).


Normtypen

a) Strafzumessungsregeln

b) Prozessualregeln

c) Tatbestansregeln

a) Grundtatbestände

b) unselbsständige Abwandlungen

(qualifizierender (verschärfender) & privilegierender (mildernder) Art, welche einander sperrend oder ergänzend beeinflussen können)

c) selbstständige Abwandlungen

Sie liegen vor wenn der Unwertsgehalt (Erfolg, Handlung, Gesinnung) abschließend und zwingend abgewandelt ist.

Die Grenzen sind durchlässig.

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