Strafrecht
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Revision as of 11:38, 5 November 2007
Definition
Das Strafrecht ist die Gesamtheit der juristischen Normen, welche sich auf die Definition der strafbaren Tatbestände und den angedrohten Folgen, die Feststellung und die Strafdurchsetzung beziehen.
Strafbar sind grundsätzlich nur natürliche Personen. Dies ändert sich jedoch (Verbandsstrafrecht).
Normtypen
a) Strafzumessungsregeln
b) Prozessualregeln
c) Tatbestansregeln
a) Grundtatbestände
b) unselbsständige Abwandlungen
(qualifizierender (verschärfender) & privilegierender (mildernder) Art, welche einander sperrend oder ergänzend beeinflussen können)
c) selbstständige Abwandlungen
Sie liegen vor wenn der Unwertsgehalt (Erfolg, Handlung, Gesinnung) abschließend und zwingend abgewandelt ist.
Die Grenzen sind durchlässig.